daminito
Beiträge14Mitglied seitFreitag April 4, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 27, 2015
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Geändert am 28. Juli 2019 um 00:40
meep1
Beiträge9Mitglied seitMittwoch Juni 10, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Juli 23, 2015
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16. Juni 2015 um 21:16
Hallo,
möchte euch nach eurer Meinung gefragt haben. 3 Jahre Haft für den Tugce-Schläger: Ist das gerecht? Nach meinen Recherchen zur Definition für Kapitalverbrechen, eventuell für Mord, müsste der Täter mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden. Ich finde dieses Urteil ungerecht.
Es war eben kein Mord, sondern "nur" Körperverletzung mit Todesfolge, d.h. eine vorsätzliche Körperverletzung mit fahrlässiger Tötung.
KV mit Todesfolge war wohl auch damals kein Kapitalverbrechen, als es den Begriff in der Rechtswissenschaft noch gab.
Nach allem, was man gelesen hat, hat sich das Gericht viel Mühe gegeben, die Wahrheit herauszufinden. Im Prozess hat sich herausgestellt, dass die Heiligsprechung des Opfers in der Presse verfrüht war. Das hat selbst der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer so ausgeführt.
<ital>Es war eben kein Mord, sondern "nur" Körperverletzung mit Todesfolge Es tut mir echt leid, das sagen zu müssen, aber Merkmale eines Mordes waren eben da, nämlich die Wehrlosigkeit des Opfers (sie lag schon auf dem Boden, als Samuel immer wieder auf sie einschlug), Grausamkeit der Tat und Mordlust, eventuell Rachemotiv. Für mich war es definitiv Mord. In den USA wäre er bestimmt auf dem elektrischen Stuhl gelandet.
Ich habe versucht, den Prozess in der Presse zu verfolgen.
Das, was Sie da ausführen, ist mir völlig neu. Können Sie Ihre Behauptungen zu Wehrlosigkeit, Grausamkeit und Mordlust irgendwie belegen, damit ich das nachlesen kann?
Hier sind die Mordmerkmale ganz gut dargestellt. Ich kann kein Vorliegen von Mordmerkmalen erkennen.
Das Gericht hat sich viel Mühe gegeben und kam laut Tagesschau zu folgender Einschätzung:
"Kein Killer, Totschläger oder Koma-Schläger"
[Das Gericht] begründete das Urteil damit, dass es keine Ohrfeige gewesen sei, sondern ein ausholender Schlag. Dem Richter zufolge wusste Sanel M., dass er die 22-Jährige erheblich verletzen könnte. Auch wenn er nicht die Absicht gehabt habe, sie umzubringen, habe er doch wissen können, dass sie so stürzen könne, dass der Tod die Folge sei. Sanel M. sei aber "kein Killer, Totschläger oder Koma-Schläger".
Auch in den USA bekommt man wegen fahrlässiger Tötung nicht gleich die Todesstrafe.
Mond.Bond
Beiträge91Mitglied seitMittwoch Dezember 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 201520 Geändert am 28. Juli 2019 um 00:47
daminito: Bin echt gespannt auf Ihre Belege, denn Perry_M ist nichts zum hinzuzufügen. Persönlich finde ich die dreijährige Haft schon eine harte Strafe, vor allem weil das Opfer den Streit provozierte, als sie ihm hinterherrief "Halt die Klappe, kleiner H....sohn!". Und ich kann mich nur wiederholen: tragisch schon, aber teilweise selbst schuld.