faulsack
Beiträge84Mitglied seitMontag Mai 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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Geändert am 25. Juli 2019 um 22:19
faulsack
Beiträge84Mitglied seitMontag Mai 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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16. Juli 2015 um 14:31
Hallo, eine Frage aus reiner Neugier!
Leider fand ich nichts im Netz dazu: Der Typ aus Hamburg, der gestern Abend auf Einbrecher geschossen hat und einen der beiden tödlich traf, wird er was befürchten müssen? Scheinbar hat der einen Waffenschein, wegen illegalen Waffenbesitzes kommt man also nicht an ihn heran. Aber wegen Tötung? Es war keine Notwehr, oder?
Die Verteidigung muss "notwendig" sein. Es ist also nicht jedes Mittel recht.
Der Angriff muss "gegenwärtig" sein, d.h. der Täter darf nicht etwa auf der Flucht sein.
Nach allem, was ich gelesen habe, liegt wohl beides bei dem Hamburger Fall vor: Die Täter waren gerade erst in das Haus eingedrungen (gegenwärtig) und dem Opfer stand in der Lage wohl kein milderes, sicher wirksames Mittel zur Verfügung (erforderlich). Bei einem ähnlichen Fall vor zwei Wochen in Hannover war das nicht so.
Seit der Tugce-Berichterstattung bin ich aber sehr vorsichtig, was Informationen aus Pressequellen betrifft.
KoerperKlaus
Beiträge30Mitglied seitMittwoch Dezember 10, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 15, 2019 Geändert am 25. Juli 2019 um 22:21
"§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Das habe ich gerade gefunden. So steht es wohl im Gesetz. Also müsste es Notwehr sein.
Vielen Dank für die Feedbacks. Muss ganz ehrlich sagen, dass ich etwa verwirrt bin. Meine Großeltern leben auch alleine in deren Haus und mein Opa spielt mit dem Gedanken, einen Waffenschein zu erwerben. Will ich auf keinen Fall, dass denen etwas zustößt.
@Perry_M:"Seit der Tugce-Berichterstattung bin ich aber sehr vorsichtig, was Informationen aus Pressequellen betrifft". Darf man fragen, was Sie damit meinen?
Es gab in der Presse so viele falsche Sachverhaltsdarstellungen und Vorverurteilungen des Täters. Das Gericht hat das dann nach intensiven Untersuchungen im Strafprozess in seiner Urteilsbegründung geradegerückt.
Ah ok danke für die Rückmeldung. Wisst ihr vielleicht, wie die Sache sich entwickelt hat? War lange Zeit mit meiner kranken Mutter beschäftigt, so dass ich nicht mal ins Netz kam.