valvis
Beiträge21Mitglied seitMittwoch März 18, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 2015
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Geändert am 26. Juli 2019 um 18:08
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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4. Juli 2015 um 16:03
Wie ist es eigentlich rechtlich zu sehen, wenn Rechnungen durch den Poststreik verspätet oder gar nicht ankommen? Hat man Mahngebühren zu zahlen? Kann man selbst Gebühren verlangen?
Danke
Grundsätzlich ist es so, dass die Leistung erst fällig wird, wenn man die Rechnung erhalten hat. Das Risiko des Versands und die Beweislast für den Zugang der Rechnung trägt der Rechnungsteller.
Bevor überhaupt Fälligkeit eingetreten ist, kann auch kein Verzug eintreten.
Evtl. Zahlungsfristen beginnen erst mit Erhalt der Rechnung zu laufen.
Das würde mich auch mal interessieren. Ich habe in anderen Foren bisher nur verschiedene Meinungen gelesen. Schlauer hat mich das nicht gemacht, sondern eher noch mehr verwirrt. Mir war der Streik erst gar nicht so bewusst, erst als ich eine Rechnung über ein Leasingfahrzeug deutlich später bekam. 2 Tage später kam dann direkt eine Mahnung inklusive 15 Euro Mahnkosten. Der Händler lässt sich da auch auf nichts ein. 15 Euro ist ja noch okay, aber es geht auch ein wenig ums Prinzip. Daher wäre ich auch froh über eine Antwort.