Unterhalt für eheliche und uneheliche Kinder

Gelöst
Micha - Geändert am 25. Juli 2019 um 23:02
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 10. Juli 2015 um 19:50
Guten Tag,
hab eine Frage: Ein Arbeitskollege verdient 1538 € netto und bekommt ca. 375 Spesen. Er zahlt für 2 Kinder Unterhalt, insgesamt 544 €. Seine neue Freundin ist schwanger. So jetzt die Frage: Meines Wissens müsste er doch weniger Unterhalt bezahlen bzw. wenn sein 3. Kind geboren ist, ist es doch ein Mangelfall, da ja alle Kinder gleichberechtigt sind, oder?

1 Antwort

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
10. Juli 2015 um 19:50
Minderjährige unverheiratete Kinder sowie volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, sind gem. §§ 1609 Nr. 1, 1603 Abs. 2 Satz 2 gleichgestellt.