07.25
Beiträge47Mitglied seitDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 2015
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Geändert am 25. Juli 2019 um 23:00
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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10. Juli 2015 um 19:56
Hallo Gemeinde,
habe mal eine Frage: Meiner Tochter, 13, zieht jetzt komplett zu mir. Meine Noch-Ehefrau hat ein Einkommen von 1100 € netto. Sie sagt, sie kann keinen Unterhalt zahlen, weil es gerade reicht für die Unkosten. Ich möchte auch nicht unfair sein. Was muss ich tun?
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern beträgt laut Düsseldorfer Tabelle beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.080 EUR. Hierin sind bis 380 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.
Allerdings ist der Unterhaltsverplichtete u.U. verpflichtet, durch Mehrarbeit, ggf. Zweitjob, mehr Einkommen zu erzielen.