oksi
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Geändert am 15. Juli 2019 um 00:23
Tands1980
Beiträge22Mitglied seitFreitag September 18, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 16, 2015
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2. Oktober 2015 um 16:35
Guten Tag,
ich bin geschieden und habe meinen Mädchenname hinzufügen lassen (Wall). Also ist mein Name jetzt Wall-Klink. Ich habe vor, wieder zu heiraten. Mein Zukünftiger hat auch einen Doppelnamen. Gomez Bremen. Ich würde gerne seinen Namen annehmen und zwar nur den einen (Gomez), der 2. Name ist nämlich der Mädchenname seiner Mutter. Ist bei Spaniern so üblich. Meine Frage ist: Darf ich dann Fr. Gomez heißen oder Fr. Gomez Wall? Und wie heißen dann unsere gemeinsame Kinder?
Danke für die Antwort
Es kommt darauf an, wo geheiratet wird beziehungsweise nach welchem Namenrecht. Bin mir nicht hundert Prozent sicher, aber ich meine, er muss einen seiner beiden Namen ablegen, um nur den einen Namen als Ehenamen führen zu können. Was deine Kinder betrifft, kommt es auch darauf an, ob du das alleingie Sorgerecht hast. Aber frag lieber beim Standesamt nach!
Danke für die Antwort. Wir heiraten nach dem deutschen Recht. Und so wie es aussieht, muss ich wohl beide Doppelnamen von ihm annehmen.
Tands1980
Beiträge22Mitglied seitFreitag September 18, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 16, 201521 2. Oktober 2015 um 16:35
Kommt das Kind, wenn ihr schon verheiratet seid und ihr einen gemeinsamen Nachnamen habt, dann bekommt es den. Führt ihr keinen gemeinsamen Ehenamen, muss beim Standesamt angegeben werden, welchen Nachnamen das Kind bekommt (ob Geburtsname der Mutter oder des Vaters). Einen Doppelnamen als Kombination aus beiden Namen zu bauen, ist nach deutschem Recht nicht zulässig.
Geändert am 15. Juli 2019 um 00:29
2. Oktober 2015 um 16:35