Ein Aliud bezeichnet den Fall, dass als Leistung der falsche Gegenstand gegeben wird; ist er hingegen mangelhaft, spricht man von Peius; ist es zu wenig, spricht man von Minus.
[Quelle: Wikipedia]
Gem. § 434 Abs. (3) BGB kommt es seit der Schuldrechtsreform auf diese Unterscheidungen nicht mehr an, denn "einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert."