stolzemama1980
Beiträge5Mitglied seitMittwoch Juli 15, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 18, 2015
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Geändert am 9. Januar 2019 um 02:09
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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29. Juli 2015 um 17:18
Guten Abend,
was bedeutet es, wenn ein Gerichtstermin aus "dienstlichem Grund" verschoben wird? Hat das mit dem Verfahren (Umgang) zu tun?
Vielen Dank für die Mühe
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Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 28. Juli 2015 um 16:25
Das Gericht ist aus irgendeinem Grund gehindert, den Termin abzuhalten. Die Verlegung ist gem. § 227 III 2 ZPO "kurz zu begründen". Der Begriff "dienstliche Zwecke" genügt faulen Säcken unter den Richtern als Begründung. Die Entscheidung ist ja nicht anfechtbar.
Mit den Inhalten des Verfahrens hat die Verlegung mit größter Wahrscheinlichkeit nichts zu tun.
Libéka.pAparoni
Beiträge92Mitglied seitDienstag Mai 7, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 201512 Geändert am 9. Januar 2019 um 02:11
Na ja, kann ja sein, dass der Richter zur Weiterbildung usw. musste. Die Termine sind schon langfristig (über Monate) festgelegt und da kann immer was dazwischen kommen. Der Umgang sollte aber dann - wie gewohnt - bis zum neuen Termin stattfinden.