Wann werden meine Einträge in meinem Führungszeugnis gelöscht?

Fisch29 Beiträge 1 Mitglied seit Sonntag November 4, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: November 4, 2018 - 4. November 2018 um 12:14
 Gesperrt profil - 6. November 2018 um 19:15
Guten Tag zusammen,
in meinem Führungszeugnis sind 2 Einträge, die meiner Meinung nach bereits gelöscht sein müssten.
Folgende Einträge:

1. BETRUG, rechtskräftig seit 10.05.2018, STRAFE 1Jahr und 10 Monate auf Bewährung
2. BETRUG/URKUNDENFÄLSCHUNG, rechtskräftig seit 18.08.2018, STRAFE 8 Monate auf Bewährung

Wann werden diese Einträge gelöscht?
Geschieht dieses nun automatisch, oder muss ich hier tätig werden?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre zu erwartende Antwort.

Ihr Fisch29
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5 Antworten

Hallo,

schauen Sie mal in unseren Artikel zum Thema Straftilgung und Löschfristen im Führungszeugnis. Die erste Verurteilung erscheint nach fünf Jahren nicht mehr im Führungszeugnis, die zweite nach drei Jahren.

Gruß vom CCM-Team
Guten Morgen Silke,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Frage habe ich aber noch.
AN WEN MUSS ICH MICH DENN WENDEN, DASS DIESE EINTRÄGE GELÖSCHT WERDEN??
AUTOMATISCH IST ES JA LEIDER NICHT PASSIERT.
Doch, das ist automatisch in dem Sinne, dass die Verurteilungen nach dieser Zeit nicht mehr auftauchen, wenn Sie ein NEUES Führungszeugnis beantragen.

Im Bundeszentralregister bleiben die Einträge länger erhalten, werden aber nur an Behörden auf Anfrage mitgeteilt und die Löschung muss beantragt werden. Das steht auch im Artikel.

Dazu müssen Sie erstmal wissen, was genau über Sie drinsteht und das erfahren Sie über eine Auskunft nach § 42 BZRG.

"Einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Register enthalten sind. § 30 Abs. 1 Satz 2, 3 gilt entsprechend. Erfolgt die Mitteilung nicht durch Einsichtnahme bei der Registerbehörde, so ist sie, wenn die antragstellende Person im Geltungsbereich dieses Gesetzes wohnt, an ein von ihr benanntes Amtsgericht zu senden, bei dem sie die Mitteilung persönlich einsehen kann. Befindet sich die betroffene Person in amtlichem Gewahrsam einer Justizbehörde, so tritt die Anstaltsleitung an die Stelle des Amtsgerichts. Wohnt die antragstellende Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so ist die Mitteilung an eine von ihr benannte amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu senden, bei der sie die Mitteilung persönlich einsehen kann. Nach Einsichtnahme ist die Mitteilung vom Amtsgericht, der Anstaltsleitung oder der amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu vernichten. Zum Schutz der Betroffenen ist die Aushändigung der Mitteilung oder einer Kopie unzulässig".

Die Registerbehörde ist das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz, Referat IV 1, Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn. Eine eventuelle Löschung beantragen Sie dann ebenfalls dort.
Hallo und guten Abend,
mein aktuelles Führungszeugnis ist vom 09.08.2018.
Also müssten ja bereits beide Einträge automatisch gelöscht sein, sind sie aber aber nicht.
WAS KANN ICH TUN, DAMIT DIESE GELÖSCHT WERDEN?
Sie haben in Ihrer Frage anfangs geschrieben, dass Ihre Verurteilungen von 2018 sind. Dann können sie doch noch nicht gar nicht gelöscht sein, sondern erst ab 2021 bzw. 2023.
Guten Morgen,
Es tut mir Leid, mein Fehler.
Meine Urteile wurden wie folgt rechtskräftig:
BETRUG 10.05.2006
BETRUG/URKUNDENFÄLSCHUNG 18.08.2013

DAS SIND DIE RICHTIGEN DATEN!
Hallo,

wenn Ihre Einträge schon gelöscht sein müssten oder Sie weitere, individuelle Fragen zu Ihrem Führungszeugnis haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz, Abteilung Bundeszentralregister. Die haben auch ein Telefon:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Servicebereich/Kontaktordner/Kontaktordner_node.html

Gruß vom CCM-Team