in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) heißt es:
"Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt.
Beim normalen Autoführerschein wird also nur das Dokument verlängert, und zwar seit 19. Januar 2013 der EU-Führerschein alle 15 Jahre.
Vor 2013 ausgegebene Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen EU-Führerschein umgewandelt werden.
Bei Lkw- und Busführerscheinen ist das Prozedere etwas komplizierter und hier ist auch die Fahrerlaubnis an die Verlängerung gekoppelt. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen, da die Fahrer beruflich unterwegs sind, ggf. unter Zeitdruck stehen und daher mehr Unfälle passieren sowie für Passagiere Verantwortung tragen.