isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 2015
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Geändert am 23. Juli 2019 um 23:59
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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4. August 2015 um 19:20
Hi,
macht sich ein Vereinsmitglied bei BvFw, welches unentgeltlich für den Verein tätig ist und dabei fahrlässig einen Schaden verursacht, schadenersatzpflichtig?
Danke schon mal für die Rückmeldung
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 4. August 2015 um 19:20
Ich glaube, das Gesetz ist da ziemlich eindeutig:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 31b Haftung von Vereinsmitgliedern
(1) Sind Vereinsmitglieder unentgeltlich für den Verein tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen Schaden, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursachen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.