hEY? kurze Frage :A beauftragt B für ein Rechtsgeschäft . DABEI händigt er dem B handschriftliche Erklärung aus, auf der er sein Einverständnis erklärt.Meine Frage jetzt: ist das irgendwie problematisch , dass die Erklärung handschriftlich ist oder wo finde ich dazu was in Gesetz?Danke
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 17. August 2015 um 11:35
Wenn, so wie hier, keine besondere Form (oder höchstens nach den AGB Schriftform), vorgeschrieben ist, ist es egal, ob die Vollmacht mit Maschiene ider handschriftlich vefasst wird.