Dina.Din
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag August 14, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 2015
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Geändert am 18. Juli 2019 um 05:07
Dina.Din
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag August 14, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 2015
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14. August 2015 um 16:21
Hallöchen,
ich bräuchte mal ein bisschen Hilfe , da ich gerade etwas auf dem Schlauch stehe:
Wenn Person X durch die Vermittlung einer Reise-GmbH bei der Privatperson Y bucht, ist die Reise-GmbH dann Erfüllungsgehilfe des Y? Reisevertragsrecht ist ausgeschlossen, falls das dafür relevant ist.
Danke schon mal
Machen wir gerade den kleinen Schein im Zivilrecht?
So lange der Reisevermittler den Kunden im Hinblick auf eine Reise berät, haftet er allein.
Sobald der Kunde seine Auswahlentscheidung getroffen hat, also bereits bei Vertragsschluss, ist der Reisevermittler Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters.
BGH-Urteil vom 25. April 2006, Az. X ZR 198/04:
"Falls das Reisebüro eigene vertragliche Beratungspflichten gegenüber dem Reisekunden hat, so enden diese im Allgemeinen in dem Zeitpunkt, in dem die Auswahlberatung abgeschlossen ist und der Kunde sich für eine bestimmte Reise - oder zunächst nur für einen bestimmten Veranstalter - entscheidet. Nach dieser Auswahlentscheidung beginnen die Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag des Kunden mit einem bestimmten Reiseveranstalter und setzt damit die vorvertragliche Haftung dieses Reiseveranstalters für ein Verhandlungsverschulden des Reisebüros als seines Erfüllungsgehilfen ein."
Dina.Din
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag August 14, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 20158 Geändert am 18. Juli 2019 um 05:09
Machen wir gerade den kleinen Schein im Zivilrecht? Voll ertappt. Seminararbeit, Herr Perry_ M. Haben Sie vielen Dank für Ihre großartige Hilfe!
Geändert am 18. Juli 2019 um 05:09