snik6
Beiträge2Mitglied seitSamstag August 29, 2015StatusMitgliedZuletzt online:August 31, 2015
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Geändert am 9. Januar 2019 um 19:42
Harper -
10. Mai 2019 um 22:43
Hallo,
folgende Situation: Lebe getrennt - noch verheiratet (ohne Ehevertag). Habe dieses Jahr Haus zur Hälfte (Bruder) von meinem Vater geerbt. Das Haus wird verkauft, wir teilen dann. Wenn ich nun von diesem Geld eine neue Immobilie kaufe, fällt diese zur Zugewinngemeinschaft oder bleibt das mein Vermögen? Hat meine noch Frau Anrecht auf diese neu gekaufte Immobilie?
In der Zugewinngemeinschaft herrscht Gütertrennung. Jeder Ehegatte hält das, was er mit in die Ehe gebracht hat oder während der Ehe erwirbt - ganz allein - in seinem Vermögen.
Juristen sprechen daher gerne von Gütertrennung mit Zugewinnausgleich (= Zugewinngemeinschaft) oder Gütertrennung ohne Zugewinnausgleich (Gütertrennung i.e.S.)
"fällt diese zur Zugewinngemeinschaft"
Das besondere der Zugewinngemeinschaft gegenüber der Gütertrennung i.e.S. ist der Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes (durch Tod, Scheidung, Ehevertrag). Es werden dann bei beiden Ehegatten die Vermögen zu Beginn des Güterstandes (Heirat, Ehevertrag), das sog. Anfangsvermögen, mit dem Vermögen bei Beendigung des Güterstandes, dem sog. Endvermögen, verglichen. Übersteigt des Endvermögen eines Ehegatten dessen Anfangsvermögen, hat er einen Zugewinn erzielt. Die Zugewinne der Ehegatten werden verglichen. Wer den größeren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz der beiden Zugewinne erstatten.
Dasjenige, was ein Ehegatte während der Ehe ererbt hat, wird fiktiv dem Anfangsvermögen hinzugerechnet.
Auf Ihre Fragen bezogen bedeutet das:
Die ererbte Haushälfte gehört Ihnen allein. Der Verkaufserlös gehört Ihnen allein. Das, was Sie mit dem Verkaufserlös erwerben, gehört Ihnen allein.
Bei Berechnung des Zugewinnausgleichs befindet sich die neu angeschaffte Immobilie in Ihrem Endvermögen. Die Erbschaft wird so behandelt, als habe sie sich bereits zu Beginn der Ehe in Ihrem Vermögen befunden. Insofern (d.h. ohne u.U. Berücksichtigung von Wertzuwächsen) ist das ein Nullsummenspiel.
Wie verhält sich dieser Zusammenhang, wenn der Verkaufserlös für die Haushälfte genutzt wurde, um einen Kredit (den beide Eheleute unterschrieben haben) abzubezahlen?
snik6
Beiträge2Mitglied seitSamstag August 29, 2015StatusMitgliedZuletzt online:August 31, 2015 31. August 2015 um 13:12
Hallo Perry M
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zu den Wertzuwächsen hätte ich eine Folgefrage.
Wie verhält es sich wenn die Ehe nach zb 5Jahren geschieden wird,
kann dann der Partner für den teoretischen Wertzuwachs die Hälfte verlangen? Oder ist das nur der Fall wenn die Immobilie verkauft ist/wird?
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 31. August 2015 um 20:09
Es kommt beim Zugewinnausgleich nicht auf konkrete Gegenstände an, sondern auf Werte, wobei Ihre ererbte Haushälte so behandelt wird, als hätten sie sie schon mit in die Ehe gebracht.
Beispiel:
Sie kommen mit 0 € in die Ehe - Anfangsvermögen 0
Sie erben eine Immobilie im Wert von 100.000 € - Anfangsvermögen 100.000 €
Sie verkaufen die Immobile und legen das Geld 100.000 € auf die hohe Kante.
Scheidung: Endvermögen 100.000 € (Die Geldanlage)
Zugewinn: 0
Das ist etwas vereinfacht dargestellt. Es finden u.U. auch noch Indexberechnungen statt.
Geändert am 11. Mai 2019 um 01:31