ELENE
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Geändert am 15. Juli 2019 um 02:47
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 2016
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18. September 2015 um 08:38
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: Ich bin seit einem Jahr getrennt. Ich kriege seit Februar 2015 keinen Trennungsunterhalt. Kann man den zurückholen?
Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen.
FrauXY
Beiträge18Mitglied seitDonnerstag August 6, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 20152 Geändert am 15. Juli 2019 um 02:48
Trennungsunterhalt kriegt man rückwirkend, wenn er geltend gemacht worden ist, frühstens ab dem Zeitpunkt der Auskunft der Aufforderung über das Einkommen zur Berechnung des Unterhalts.
Wurde der Trennungsunterhalt denn von deinem Anwalt eingefordert? Ist schon jemals einer geflossen? Gibt es bereits ein Gerichtsurteil, das den Trennungsunterhalt festgelegt hat?
Hallo,
danke für die Antworten.
Also ja, der hatte Zweifel an seiner Vaterschaft und die Vaterschaft war positiv und Vaterschaftsanerkennung ist vorgestern durch. Seit der Geburt des Kindes hat er keinen Cent gegeben. Daher war die Frage, ob man den Trennungsunterhalt rückwirkend geltend machen kann.