Kann man Trennungsunterhalt zurückholen?

Gelöst
ELENE - Geändert am 15. Juli 2019 um 02:47
Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 - 18. September 2015 um 08:38
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: Ich bin seit einem Jahr getrennt. Ich kriege seit Februar 2015 keinen Trennungsunterhalt. Kann man den zurückholen?

6 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 15. Juli 2019 um 02:52
Trennungsunterhalt ist in § 1361 BGB geregelt.

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen.

Das trifft wohl auf Ihren Fall nicht zu.
Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
Geändert am 15. Juli 2019 um 02:50
Sicher, dass du nicht Kindesunterhalt meinst?
FrauXY Beiträge 18 Mitglied seit Donnerstag August 6, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 2
Geändert am 15. Juli 2019 um 02:48
Trennungsunterhalt kriegt man rückwirkend, wenn er geltend gemacht worden ist, frühstens ab dem Zeitpunkt der Auskunft der Aufforderung über das Einkommen zur Berechnung des Unterhalts.
Wurde der Trennungsunterhalt denn von deinem Anwalt eingefordert? Ist schon jemals einer geflossen? Gibt es bereits ein Gerichtsurteil, das den Trennungsunterhalt festgelegt hat?
Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
Geändert am 15. Juli 2019 um 02:48
Wenn du Anspruch auf Trennungsunterhalt hast, kann der auch rückwirkend geltend gemacht werden, falls das die Frage war.
Hallo,
danke für die Antworten.
Also ja, der hatte Zweifel an seiner Vaterschaft und die Vaterschaft war positiv und Vaterschaftsanerkennung ist vorgestern durch. Seit der Geburt des Kindes hat er keinen Cent gegeben. Daher war die Frage, ob man den Trennungsunterhalt rückwirkend geltend machen kann.