Ra. Ti
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Geändert am 16. Juli 2019 um 01:50
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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16. September 2015 um 09:45
Hallo zusammen,
im Formular zum Versorgungsausgleich steht etwas von Versicherungen. Die Frage lautet: Sind damit gemeinsam abgeschlossene Verträge gemeint oder Verträge, die jeder einzelne abgeschlossen hat? Wenn jeder einzelne Verträge hat, werden diese dann halbiert untereinander?
Unter Punkt 5 des Fragebogens steht, welche Art von Verträgen anzugeben ist: Verträge, die auf eine private Altersversorgung gerichtet sind (z.B. Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen bei bereits ausgeübtem Rentenwahlrecht).
Jeder Ehegatte hat die Verträge anzugeben, die er abgeschlossen hat.
Für den Versorgungsausgleich relevant ist nur die Ehezeit. Ob etwas auszugleichen ist, teilt die Versicherung dem Gericht mit.
Alle Versicherungen angeben, die werden überprüft und dann anhand der Ehejahre geteilt. Wenn sie so gut wie gleich vom Wert her sind, dann wird empfohlen nicht zu teilen. So war's bei uns.
Ich würde nur die Versicherungen angeben, die gemäß Punkt 5 des Fragebogens relevant sind. Sonst holt das Gericht unnötigerweise Auskünfte bei den Versicherungen ein, was das Scheidungsverfahren unnötig verzögert.