Fortunata
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Geändert am 17. April 2019 um 05:48
Frollo
Beiträge40Mitglied seitFreitag November 13, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Januar 28, 2016
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13. November 2015 um 17:00
Halli hallo,
ich habe mal eine Frage: Muss ein Mann einem Kind Unterhalt zahlen, für das er die Vaterschaft nicht anerkannt hat?
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Bis die Vaterschaft feststeht (Anerkennung, Feststellungsurteil § 1592 BGB), bestehen keinerlei Verwandtschaftsbeziehungen und damit auch keinerlei Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.
Wenn er als Vater im Geburtenregister bzw. in der Geburtsurkunde steht, besteht dennoch die Möglichkeit. Wenn die Anerkennung verweigert wird, kann ein Vaterschaftstest auf Kosten des Vaters veranlasst werden. Wenn dann unzweifelhaft feststeht, dass es sein Kind ist, muss er ohnehin zahlen.
"Wenn er als Vater im Geburtenregister bzw. in der Geburtsurkunde steht"
Wie soll er denn im Geburtsregister stehen, wenn die Vaterschaft nicht feststeht?
In § 1592 BGB heißt es eindeutig:
"Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist."
Wer nicht eines dieser Kriterien erfüllt, wird auch nicht ins Geburtenregister eingetragen. Dort wird nur der rechtliche Vater eingetragen, nicht der von der Mutter angegebene - mutmaßliche - Erzeuger.
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 201685
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Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016 12. November 2015 um 13:14
Okay, ich bin einfach mal gleich von dem Fall ausgegangen, dass eine Ehe bestand :D Danke für die Aufklärung.