PRO**
Beiträge18Mitglied seitMontag Oktober 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 2015
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Geändert am 15. Juli 2019 um 03:36
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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16. September 2015 um 11:33
Guten Tag!
Frage:
Trennung am 15.02.2009
Scheidungsantrag zugestellt am 13.09.2009
Gesetzesänderung am 1.09.2009
Zum Scheidungsrecht: In Bezug auf Zugewinn etc. welches Recht gilt?
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 16. September 2015 um 11:33
Das ergibt sich aus Art. 229, § 29 Abs. 2 EGBGB:
"Für Verfahren über den Ausgleich des Zugewinns, die vor dem 1. September 2009 anhängig werden, ist für den Zugewinnausgleich § 1374 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden."
Anhängig ist eine Sache bereits mit Eingang der Antragsschrift bei Gericht, nicht erst mit Zustellung. Die Zustellung begründet die Rechtshängigkeit.