will anonym bleiben
Beiträge49Mitglied seitDonnerstag November 8, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 2015
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Geändert am 7. Juni 2019 um 04:53
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Beiträge49Mitglied seitDonnerstag November 8, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 2015
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12. Oktober 2015 um 17:13
Frage aus aktuellem Anlass:
An der schweizerisch-deutschen Grenze wurde in einem Fernbus Richtung Deutschland eine Passkontrolle der Passagiere durchgeführt. Ein (dunkelhäutiger) Mann konnte sich nicht ausweisen und durfte nicht einreisen. Der Bus kam aus Mailand, fuhr nach Zürich, dann über Basel nach Freiburg. Ein Polizist erklärte dem Busfahrer, dass er eine Anzeige wegen Schleusens bekommt, da er sicherstellen müsste, dass alle Passagiere sich ausweisen können. Jedoch hatte der Busfahrer den Bus erst ab Zürich übernommen und der Mann ohne Papiere war schon in Italien eingestiegen.
Hat der Busfahrer laut Gesetz wirklich als Schleuser fungiert bzw. sich unrechtmäßig verhalten?
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 201685 Geändert am 7. Juni 2019 um 04:56
Jeder Fahrer hat in der Regel die Pflicht, vor Fahrtantritt das Fahrzeug und die Fahrgäste zu kontrollieren, sofern Letzteres nicht durch einen Reiseleiter o.a. übernommen wird. Du kannst ja auch schlecht sagen, "die Bremsen müssen aber schon vorher kaputt gewesen sein, da hat mein Kollege wohl Mist gebaut."
Zugegeben, die Regelung ist schon etwas fies. Es haben ja auch viele Lkw-Fahrer das Problem, dass sie als Schleuser behandelt werden, wenn Leute sich in oder unter ihren Truck schmuggeln.
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Beiträge49Mitglied seitDonnerstag November 8, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 20155 Geändert am 7. Juni 2019 um 04:57
Guten Abend Costard! Danke, hab mich schon mit MOBI.DiG in Verbindung gesetzt und man hat mir dort Hoffnung gemacht, die Sache unter den Teppich zu kehren. Ich danke Ihnen für das Feedback.
Geändert am 7. Juni 2019 um 04:57