Wäre hier an Raub zu denken?

Gelöst
Dina.Din Beiträge 64 Mitglied seit Donnerstag August 14, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 19, 2015 - Geändert am 7. Juni 2019 um 04:45
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 14. Oktober 2015 um 12:56
Guten Tag,

folgender Fall:

A droht B Schläge an, wenn dieser ihm nicht ein Sache herausgibt. B übergibt sie ihm. Später überfällt B den A, um die Sache wiederzuerlangen, und nimmt sie dem A ab. Wäre hier an Raub zu denken oder scheitert dieser an der Fremdheit der Sache?

1 Antwort

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 7. Juni 2019 um 04:47
Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist. Das beurteilt sich nach Zivilrecht.

Fraglich ist, ob B ursprünglich Eigentümer der Sache war. Das ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht so eindeutig.

In der erzwungenen Herausgabe der Sache von B an A dürfte wohl keine Übereignung zu sehen sein. Das ist irgendwie schwer vorstellbar. Es kommt auf Details an.

Wenn B trotz der Herausgabe Eigentümer geblieben wäre, wäre die Sache für ihn zum Zeitpunkt des Überfalls nicht fremd gewesen und ein Raub schiede tatbestandlich aus.