amna amuna
Beiträge89Mitglied seitDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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Geändert am 18. April 2019 um 06:17
Steffinski
Beiträge136Mitglied seitMittwoch Juli 22, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 15, 2022
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15. Juli 2019 um 08:29
Hey zusammen,
O möchte einen Kredit vor der K-Bank nehmen, weil er in finanzieller Not ist. Dort arbeitet sein Freund und O verschweigt einige seiner Schulden. Der Freund merkt es und gewährt dennoch einen Kredit. O kann durch ein Erbe dennoch seinen Kredit abbezahlen. Macht sich der Freund hier strafbar? Begeht er Veruntreuung?
Kreditbetrug im Sinne von § 265b StGB findet nicht auf Privatpersonen Anwendung, also macht sich O hier durch falsche Angaben nicht strafbar, zumal der Bank kein Schaden entstanden ist, wenn er das Geld ordentlich zurückgezahlt hat.
Dem Angestellte kann strafrechtlich nur dann Veruntreuung gemäß § 266 StGB vorgeworfen werden, wenn er "dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt,", was nicht der Fall ist, wenn die Bank das Geld zurückerhalten hat. Er riskiert aber sicher eine verhaltensbedingte Kündigung.