amna amuna
Beiträge89Mitglied seitDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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Geändert am 14. Dezember 2018 um 08:10
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 2017
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14. April 2016 um 12:57
Hallo nochmal,
hab eine Frage und zwar wer dann dafür haftet, wenn ein Gast ohne zu zahlen aus dem Restaurant abhaut. Der Kellner, der für den Bereich zuständig ist, oder eher der Betriebsleiter? Unter welcher Anspruchsgrundlage kann man von wem Schadenersatz verlangen? Vielen Dank.
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Naja, kommt darauf an inwieweit sie den Schaden zu vertreten haben. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Kellner zigfach aufgefordert wurde, die Rechnung zu bringen, und nicht reagiert hat. Hat er nicht reagiert, weil er betrieblich woanders dringend eingespannt war und der Laden so unterbesetzt war, ist der Chef selber schuld. Und dann ist es natürlich eine Frage, wie man was beweist.
Also vllt. kommt es auf die Kulanz des Arbeitgebers an. Als ich in meiner Jugendzeit kellnerte, musste ich für den Herren abbezahlen. Als ich mit einer Bestellung busy war, war der rausgeschlichen ohne ein Mark bezahlt zu haben:( Pech gehabt!
Nasti90
Beiträge20Mitglied seitFreitag Dezember 11, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 17, 20155 17. Dezember 2015 um 17:42
Auch beim Restaurantbesuch geht man einen Vertrag ein. Erfüllt eine Seite nicht ihre vertraglichen Plichten, kann die andere Seiten einen Schadensersatz gelten machen.
Ist beispielsweise das Essen mangelhaft zubereitet, dürfen Sie es zurückgehen lassen. Der Koch hat nachzubessern - das bestellte Essen also noch mal zu kochen.Klappt das wieder nicht so wie Sie sich das vorstellen, dürfen Sie ohne Bezahlung gehen.
Das gilt auch, wenn Sie dreimal laut Ihren Wunsch nach der Rechnung geäußert haben. Wenn dann mindestens eine halbe Stunde um ist, müssen sie nicht zahlen zumindest vorerst. Die Kontaktdaten müssen sie da lassen, damit sie später erreichbar sind.
Nasti90
Beiträge20Mitglied seitFreitag Dezember 11, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 17, 20155 17. Dezember 2015 um 17:43
Ach ja, und wenn Sie der letzte in der Runde sind und noch offene Bestellungen zahlen sollen, dann sind sie dazu auch nicht verpflichtet.Ist Pech des Wirts.
Mir wurde beim Restaurantbesuch mal Wein auf meine Lieblingshose gekippt. Sie war mal weiß :( Ich hab mich so geärgert, aber nichts mit Anwalt oder so gemacht. Aber es wäre rechtens gewesen, den Ober haftbar dafür zu machen. Bei weißen Sachen beim Essen wird mir immer noch ganz mulmig.