FrauXY
Beiträge18Mitglied seitDonnerstag August 6, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 2015
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Geändert am 18. April 2019 um 03:05
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18. April 2019 um 03:16
Hallo,
es geht um meine Nichte. Sie studiert Psychologie an der staatlichen Fernuni Hagen, liegt aber zur Zeit wegen Depressionen stationär in einer psychiatrischen Einrichtung. Ist das ein Grund, dass der Vater nichts zahlen muss, weil sie nichts leistet? Er ist selbständiger Orthopäde und zahlt nichts.
die Zahlung von Ausbildungsunterhalt kann nur dann eingestellt werden, wenn das Kind seine Ausbildung absichtlich vernachlässigt oder Ausbildungen immer wieder abbricht. Eine Unterbrechung durch Krankheit rechtfertigt die Einstellung der Zahlung nicht.
Ihre Studiengebühren, ihre Kleidung, ihre Hygieneartikel, den Tagessatz, ihr Taschengeld, für die Mutter ist das normal, sonst wäre sie nicht versorgt. Der Vater hat schon vor dem Aufenthalt nicht bezahlt. Er will nur zahlen, wenn sie beweist, dass sie erfolgreich studiert. Habe den Prozess für ihren minderjährigen Sohn schon gewonnen. Höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle.