Weniger Trennungsunterhalt bei gekürzter Arbeitszeit?
PRO**
Beiträge18Mitglied seitMontag Oktober 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 2015
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Geändert am 13. Februar 2019 um 02:55
Angelika -
9. November 2015 um 12:22
Guten Abend!
X kämpft um das Aufenthaltsrecht für ihre Kinder, die noch bei deren Mann sind. Musste wegen häuslicher Gewalt ausziehen. Jetzt hat sie erfahren, dass er seine Arbeitszeit auf 80% gekürzt hat. Ist so etwas erlaubt bzw. gerne vom Richter gesehen, da ja auch ihr Trennungsunterhalt weniger wird.
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Hallo,
das ist erlaubt. Vielleicht ist er wegen der Kinder mit den Stunden runtergegangen. Wenn er die Kinder hat, ist es doch gutes Zeichen, wenn er bemüht ist, die Betreuung abzudecken.