Libéka.pAparoni
Beiträge92Mitglied seitDienstag Mai 7, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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Geändert am 13. September 2018 um 02:18
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13. September 2018 um 04:04
Hallo!
Bin rechtskräftig geschieden. Nun kam mein Ex damit an , der will seine Geschenke wieder haben ( bisschen Schmuck) kann mir jmd sagen, wie das rechtlich aussieht?
Ehebedingte Zuwendungen können aber nur bei der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung geltend gemacht werden. Eine unbenannte Zuwendung unter Ehegatten kann ausnahmsweise auch nach erfolgter Scheidung ausgeglichen werden, dann allerdings nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). In jedem Fall ist jede Rückabwicklung eine juristische Herausforderung und man sollte sich einen erfahrenen Anwalt nehmen.
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 201685 16. Dezember 2015 um 16:26
Die Rückforderung von Geschenken ist in der Regel nur bei Verarmung des Schenkenden oder ber bei grobem undank vonseiten der beschenkten person möglich (§§ 528,530 BGB)
Nasti90
Beiträge20Mitglied seitFreitag Dezember 11, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 17, 20155 11. Dezember 2015 um 17:26
Das kommt drauf an, ob es sich um eine ehebedingte Zuwendung handelt oder nicht. Dann gelten nicht die Vorgaben des Schenkungsrechts, sondern die für die güterrechtliche Auseinandersetzung geltenden Gesetze. Da eure Scheidung schon rechtskräftig ist, sollte das Thema jedoch ein für alle mal durch sein. Solltest du mal wieder heiraten, gehst du mit notariellen Schenkungsverträgen auf Nummer sicher.
Oskar1967
Beiträge24Mitglied seitMontag Dezember 14, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Juli 4, 20192 14. Dezember 2015 um 00:06