Guten Tag,
Ich habe im vergangenen Jahr ein Teil meines Hauses aufgrund von Feuchtigkeitsschäden sanieren lassen müssen. Jetzt stellt sich die Frage, in wie weit ich das Ganze bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen kann.
Das Gebäude wird ausschließlich privat genutzt, ich habe kein Gewerbe.
Und kann ich die Kosten über mehrere Jahre verteilen?
Wo muss ich die Angaben machen? Werbungskosten?
in diesem CCM-Artikel erfahren Sie, wann und wie Sie Erhaltungsaufwand steuerlich absetzen können. Bei Eigennutzung ist das in der Regel nicht möglich.
Zum Thema Renovierungskosten ist zusätzlich dieser Artikel hilfreich.
TidoZEtt
Beiträge4Mitglied seitFreitag April 8, 2016StatusMitgliedZuletzt online:April 8, 20161 8. April 2016 um 14:18
Werbungskosten sind Kosten, die mit Einkünften in Zusammenhang stehen. Das ist bei Ihnen ja auskunftsgemäß nicht der Fall. Einzig über §35a könnten sie Lohnbestandteile angeben, allerdings besteht hier eine betragsmäßige Deckelung.
Können von den Sanierungsmaßnahmen nicht wenigstens 20% der Lohnkosten bis 1.200,00 EUR geltendgemacht werden - § 35a EStG, Zeile 73 EStErklärung 2015 ?