Sanierung bei Feuchtigkeit steuerlich absetzbar?

Gelöst
Cholayna Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag April 5, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: April 5, 2016 - Geändert am 5. März 2019 um 06:09
Sachberarbeiter Beiträge 25 Mitglied seit Freitag Februar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 5, 2018 - 12. April 2016 um 10:45
Guten Tag,
ich habe im vergangenen Jahr einen Teil meines Hauses aufgrund von Feuchtigkeitsschäden sanieren lassen müssen. Jetzt stellt sich die Frage, inwieweit ich das Ganze bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Das Gebäude wird ausschließlich privat genutzt, ich habe kein Gewerbe. Und kann ich die Kosten über mehrere Jahre verteilen? Wo muss ich die Angaben machen? Werbungskosten?
Vielen Dank für die Hilfe

1 Antwort

Sachberarbeiter Beiträge 25 Mitglied seit Freitag Februar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 5, 2018 35
Geändert am 5. März 2019 um 06:10
Von der reinen Arbeitsleistung (also keine Materialkosten) können 20% abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet aber höchstens 1200 Euro (Obergenze). Der Rechnungsbetrag muss von der Bank überwiesen worden sein, Barzahlung ist nicht zulässig.