Cholayna
Beiträge1Mitglied seitDienstag April 5, 2016StatusMitgliedZuletzt online:April 5, 2016
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Geändert am 5. März 2019 um 06:09
Sachberarbeiter
Beiträge25Mitglied seitFreitag Februar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Januar 5, 2018
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12. April 2016 um 10:45
Guten Tag,
ich habe im vergangenen Jahr einen Teil meines Hauses aufgrund von Feuchtigkeitsschäden sanieren lassen müssen. Jetzt stellt sich die Frage, inwieweit ich das Ganze bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Das Gebäude wird ausschließlich privat genutzt, ich habe kein Gewerbe. Und kann ich die Kosten über mehrere Jahre verteilen? Wo muss ich die Angaben machen? Werbungskosten?
Vielen Dank für die Hilfe
Sachberarbeiter
Beiträge25Mitglied seitFreitag Februar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Januar 5, 201835 Geändert am 5. März 2019 um 06:10
Von der reinen Arbeitsleistung (also keine Materialkosten) können 20% abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet aber höchstens 1200 Euro (Obergenze). Der Rechnungsbetrag muss von der Bank überwiesen worden sein, Barzahlung ist nicht zulässig.