Werbungskosten nicht erstattet

Gelöst
tom274 Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag Juli 28, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 28, 2016 - 28. Juli 2016 um 10:22
 Gesperrt profil - 11. September 2018 um 02:03
Guten Tag,

ich habe meinen Steuerbescheid für 2015 erhalten, nur leider nicht vollständich.

Leider sind die Werbungskosten, Wege Wohnung - erste Tätigkeitsstätte, nicht berücksichtigt worden.

Auf dem Bescheid steht: ( Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig. )

Heißt das jetzt das da noch was nachkommt oder muß ich jetzt einspruch einlegen und wenn wo genau ???

mfG

2 Antworten

Gesperrt profil
11. September 2018 um 02:03
Hallo,

auch ein vorläufiger Steuerbescheid wird nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig. Man sollte daher in jedem Fall fristgerecht Einspruch einlegen.

Hier unsere Artikel zum Thema:

Vorläufiger Steuerbescheid

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Rechtsbehelf (Einspruch) gegen den Steuerbescheid

Gruß vom CCM-Team
Doreen75 Beiträge 5 Mitglied seit Samstag August 27, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: März 31, 2017 1
27. August 2016 um 17:59
Ich würde trotz des angegebenen Paragrafen einfach mal pro Forma Einspruch einreichen.