tom274
Beiträge1Mitglied seitDonnerstag Juli 28, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Juli 28, 2016
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28. Juli 2016 um 10:22
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11. September 2018 um 02:03
Guten Tag,
ich habe meinen Steuerbescheid für 2015 erhalten, nur leider nicht vollständich.
Leider sind die Werbungskosten, Wege Wohnung - erste Tätigkeitsstätte, nicht berücksichtigt worden.
Auf dem Bescheid steht: ( Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig. )
Heißt das jetzt das da noch was nachkommt oder muß ich jetzt einspruch einlegen und wenn wo genau ???
auch ein vorläufiger Steuerbescheid wird nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig. Man sollte daher in jedem Fall fristgerecht Einspruch einlegen.