Vladi
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Geändert am 24. Januar 2019 um 00:42
MarioMasa
Beiträge2Mitglied seitMontag Oktober 9, 2017StatusMitgliedZuletzt online:Februar 27, 2019
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27. Februar 2019 um 11:27
Guten Tag,
wer hat Erfahrung in der Sache? Ein Bekannter hat in seiner Laufbahn zweimal Bewährung gehabt. In der Bewährungszeit hat er sich wieder das Gleiche geleistet und wurde erwischt. Immer die gleichen Sachen: Einbruch, Diebstahl. Urteil zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung. Wie hoch sind seine Chancen, das er nicht in Haft muss? Noch zu der Person: Davor arbeitslos, nichts geregelt, jetzt sehr guter Job, verantwortlich für mehrere Mitarbeiter und so weiter. Wer kann helfen? Danke
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 201720 Geändert am 24. Januar 2019 um 00:43
Wer gegen Bewährungsauflagen verstößt, geht hinter Schloss und Riegel. Vor allem, wenn es in der Zeit geschieht. Da hat der Richter ja kaum eine andere Wahl.
Der Beitrag ist ein wenig unverständlich geschrieben. Die Person wurde also zweimal verurteilt wegen Einbruchdiebstahl, wobei die Strafe beide Male zur Bewährung ausgesetzt wurde? Beim zweiten Mal ist die Person innerhalb der Bewährungszeit erneut straffällig geworden, weshalb eine Freiheitsstrafe mit einer Haftdauer von zwei Jahren und neun Monaten verhängt wurde? Richtig verstanden? Was sagt denn der Anwalt bisher dazu? Ist die Person schon in Haft?