Macher86
Beiträge57Mitglied seitMittwoch Juli 20, 2016StatusMitgliedZuletzt online:August 10, 2018
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Geändert am 18. August 2018 um 01:50
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 2017
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15. Juni 2017 um 14:32
Hallo,
ich habe heute einen Strafbefehl erhalten für eine Sache mit der ich nichts zu tun habe. Es muss 100%ig eine Verwechslung vorliegen. In dem Schreiben steht, dass ich jetzt Widerspruch einlegen kann, was ich natürlich tun werde. Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, ob es vielleicht ratsamer wäre, das mit einem Anwalt zu machen? Oder ist das egal?
arcticrocodile
Beiträge85Mitglied seitDienstag September 20, 2016StatusMitgliedZuletzt online:August 9, 20182 Geändert am 18. August 2018 um 01:50
Das hört sich nach einer Sache an, die sich eigentlich recht schnell regeln lassen müsste, wenn es stimmt, dass es sich um eine Verwechslung handelt.
Natürlich ist es aber immer schlauer, die Sache noch mal mit einem Anwalt durch zu sprechen. Allgemein solltest du dir auch überlegen, dir einen festen Anwalt zu suchen, den du in solchen Fällen anrufen kannst. Es kann immer mal etwas passieren und dann ist man wirklich froh, wenn man jemanden hat, an den man sich wenden kann.