Amtmann
Beiträge1Mitglied seitMittwoch Mai 18, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Mai 18, 2016
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Geändert am 5. März 2019 um 03:15
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5. März 2019 um 03:26
Hallo
in Ihrem Beispielbeitrag geht es um die normale Kündigung. Meine Frage ist, ob es rechtens ist, dass in den AGB der Partnerbörse keine Frist für die Premium-Mitgliedschaft angegeben ist, sondern lediglich ein Verweis auf ein Auswahlfenster (welche Mitgliedschaft), das man einmal zu sehen bekam. Wie kann der Kunde dann seine Kündigungsfrist herausfinden?
Das kann doch nicht rechtens sein.
in den AGB von C-date steht, wie auch in unserem Artikel:
"Der Kunde kann das kostenpflichtige, über die Website abgeschlossene Vertragsverhältnis, welches er gem. Ziff. 2 (2) eingegangen ist, mit einer Frist von mindestens vierzehn Tagen vor Ablauf des erworbenen Zugangszeitraums oder, sofern beim Kauf des kostenpflichtigen Zugangs eine andere Frist genannt wurde, innerhalb der genannten Frist kündigen."
Wenn Sie sich nicht erinnern, ob bei Ihrem Kauf eine andere Frist genannt wurde, und Sie auch Ihre Vertragsunterlagen nicht mehr haben, wenden Sie sich an den Kundenservice von C-date und fragen Sie nach.