Parship-Jahresvertrag vorzeitig kündigen?

Davenry Beiträge 4 Mitglied seit Freitag Juni 10, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 26, 2016 - Geändert am 4. April 2017 um 07:58
MNFERRO Beiträge 2 Mitglied seit Samstag November 10, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: November 10, 2018 - 10. November 2018 um 19:08
Ich hatte eine Parship Premium Mitgliedschaft abgeschlossen und nach einem Monat gemerkt dass eine Partner Onlinebörse nichts für mich ist.Daraufhin habe ich mich per Einschreiben (wie es verlangt wird) und auf deren Internetseite abgemeldet und ihre Dienste danach nicht mehr in Anspruch genommen.Als ich die Premium Mitgliedschaft wählte (sie heisst Premium,ist aber eigentlich die Basis Mitgliedschaft die man haben muss um Parship überhaupt richtig nutzen zu können), war mir nicht bewusst dass ich nicht durch Abmeldung aus dem Jahresvertrag aussteigen kann..anscheinend,denn dies ist hier meine Frage.Bin ich gezwungen ein Jahr lang jeden Monat Mitgliedschaftsgebühren zu bezahlen obwohl ich deren Dienste nur einen Monat in Anspruch genommen habe?
Nun habe ich mich an die Verbraucherzentrale gewendet die meinten, sie und Parship würden da unterschiedliche Auffassungen vertreten und ich erst bezahlen müsste wenn ein Gericht mich dazu verurteilt.Lass ich es darauf ankommen?
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6 Antworten

Hallo Davenry,

lesen Sie sich mal unseren aktualisierten Beitrag zu dem Thema durch, vor allem den Teil über die außerordentliche Kündigung, wie in Ihrem Fall.

Parship müsste Sie verklagen, wenn Sie monatlich zahlen und Parship auch nach Ihrer Kündigung weiter Beiträge haben möchte. Stellen Sie nur sicher, dass Ihre Kündigung auch der Form entspricht und Sie einen Beleg für die Zusendung haben, damit Parship nicht über diesen Umweg sagen kann, die Kündigung sei unwirksam.

Gruß vom CCM-Team
Davenry Beiträge 4 Mitglied seit Freitag Juni 10, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 26, 2016 7
10. Juni 2016 um 10:14
Vielen Dank Grasil,
Meine Kündigung entsprach der Form und ich habe einen Beleg der Zusendung.Allerdings schrieb Parship in der Bestätigungsmail meiner Kündigung dass ich vertraglich gebunden bin ein Jahr zu bezahlen auch bei Kündigung nach einem Monat.Das finde ich natührlich Abzocke, bin mir aber nicht sicher ob ich hier im Recht bin nicht mehr zu bezahlen.In den Fällen in denen es um Parship Verträge geht die ich gelesen habe, geht es meist um die automatische Verlängerung nach einem Jahr Mitgliedschaft, nicht aber um eine "vorzeitige" Kündigung innerhalb des Jahres der Premium Mitgliedschaft.
Schauen Sie nochmal in den Artikel:

"Vorzeitige Kündigung bei Parship

Nach einem Urteil vom Oberlandesgericht Dresden von 2014 (AZ: 14 U 603/14) handelt es sich bei Online-Partnervermittlungen um einen 'Dienst höherer Art' mit besonderer Vertrauensstellung, bei dem gemäß § 627 BGB eine fristlose Kündigung jederzeit möglich ist - unabhängig von irgendwelchen Fristen laut Vertrag.

Parship ignoriert auch in diesem Fall die aktuelle Rechtsprechung, akzeptiert eine fristlose Kündigung nicht und fordert noch ausstehende Premium-Beiträge ein. Dem Verbraucher wird meist empfohlen, diese mit Verweis auf das Urteil nicht zu zahlen und den erstmal folgenden Schriftverkehr sowie Drohungen mit Klage abzuwarten. Er kann sich auch an die Verbraucherzentrale wenden, um eventuell gemeinsam mit anderen Betroffenen gegen die Forderung vorzugehen."

Gruß vom CCM-Team
Davenry Beiträge 4 Mitglied seit Freitag Juni 10, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 26, 2016 7
10. Juni 2016 um 13:46
Vielen Dank Grasil!

Parship ist was § 627 BGB betrifft anderer Meinung.Ich zitiere aus der Mail die ich erhalten habe nachdem die Verbraucherzentrale Parship auf eben diesen Paragraphen hingewiesen hat:

Bei Online-Partnervermittlungen handelt es sich nicht um "Dienste höherer Art", so dass Herr X kein Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB zusteht.Der BGH hat über die Frage, ob § 627 BGB bei Online-Partnerdiensten einschlägig ist oder nicht, im Übrigen noch nicht entschieden. Das OLG Dresden zitiert hier ganz schlichtweg falsch. Die Urteile des BGH betreffen ausschließlich die klassische Partnervermittlung.
Auch nach Erlass des Urteils des OLG Dresden vom 19.08.2014 haben die Amtsgerichte in aktuell nachfolgenden Entscheidungen die Anwendbarkeit des § 627 BGB bei Online-Partnervermittlungen entgegen der Auffassung des OLG Dresden weiterhin verneint, so: AG Heidelberg, 21.05.2015, Az. 28 C 51/15; AG Wolfratshausen, Urteil vom 07.10.2014, Az. 5 C 593,/14; AG München, Urteil vom 29.01.2015, Az. 132 C 25155/14; AG Bamberg, Urteil vom 11.03.2015, Az. 0104 C 1276/14; AG Hamburg-Altona, Urteil vom 08.04.2015, Az. 319a C 180/14; AG Hannover, Urteil vom 19.02.2015, Az. 512 C 12871/14; AG Krefeld, Urteil vom 13.10.2014, Az. 1 C 352/14; AG Düsseldorf , Urteil vom 09.12.2014, Az. 51 C 9054/14; AG Jena, Urteil vom 15.01.2015, Az. 21 C 1064/14.
Wir gehen daher davon aus, dass das für Herr X zuständige AG ebenfalls zu einer Verneinung der Anwendbarkeit des § 627 BGB kommen wird.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 656 BGB ist bei Online-Partnerdiensten auch nicht gegeben (AG München, Urteil vom 05.05.2011 - 172 C 28687/10). Zu dieser Frage verhält sich das Urteil des OLG Dresden nicht.

Für jemanden der kein Jura studiert hat ist dies nicht leicht durchschaubar.
Gehe ich ein Risiko ein wenn ich nicht bezahle?Ich würde ungern zusätzlich zu den Kosten des Jahresvertrages von dem ich nur einen Monat genutzt habe auch noch die Gerichtskosten tragen.
Hallo Davenry,

ja, das sieht Parship anders. Wir können nur informieren und allgemeine Empfehlungen geben. Im Einzelfall müssen Sie entscheiden und sollten im Zweifel einen Rechtsanwalt konsultieren oder zur Verbraucherzentrale gehen. Vielleicht gibt es dort schon mehrere Fälle dieser Art und Sie können sich mit anderen Verbrauchern zusammentun.

Gruß vom CCM-Team
MNFERRO Beiträge 2 Mitglied seit Samstag November 10, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: November 10, 2018 9
10. November 2018 um 19:08
10.11.2018
Heute habe ich ein Inkassoschreiben erhalten nachdem ich fristlos gekündigt habe gemäß Paragraph 627 BGB und im Schreiben erwähnt habe dass ich einer Klage gelassen entgegen sehen. Dennoch erhielt ich heute ein Schreiben vom Inkasso Unternehmen. Verlangt wird die Jahresgebühr plus Inkassokosten, somit insgesamt circa 660 €. Ich werde euch nun berichten wie ich vorgehen werde. Ich werde nicht nachgeben. Ich bin Roland Rechtschutzversichert. Also auf geht’s. Aus diesem Grunde werde ich hier in diesem Forum ein neues Kapitel öffnen mit dem Titel: Alles oder nichts gegen Parship.
Wer ist dabei? Freu mich auf Unterstützung
Davenry Beiträge 4 Mitglied seit Freitag Juni 10, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 26, 2016 7
26. Juli 2016 um 11:17
Ich hatte mich dazu entschieden nicht zu zahlen da ich es immer noch unfair finde für 11 Monate Dienstleistung zu zahlen die ich nicht in Anspruch nehme. Nachdem ich jetzt einen Monat nichts mehr von Parship gehört habe,bekomme ich eine Mail von einem Inkassounternehmen das mich im Namen von Parship bittet die Summe samt Zinsen,Mahn- und Inkassokosten zu überweisen:

"Hiermit zeigen wir die Vertretung der Firma PARSHIP GmbH – Deutschland (www.parship.de), Speersort 10, 20095 Hamburg, an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert.
Sie sind den bisherigen Zahlungsaufforderungen unseres Auftraggebers nicht nachgekommen und es sind keine Gründe bekannt, welche einen Zahlungsaufschub rechtfertigen. Als registriertes Inkassounternehmen sind wir daher mit der Wahrnehmung der Interessen unseres Auftraggebers beauftragt worden.
Aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich, dass Sie sich unserem Auftraggeber gegenüber aus laufender Geschäftsbeziehung mit dem Ausgleich der nachfolgend detailliert aufgeführten Beträge schuldhaft in Zahlungsverzug befinden.
Ab dem 24.07.2016 sind täglich 0,04 € an Zinsen hinzuzurechnen.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung weiterer Kosten fordern wir Sie zur unverzüglichen Zahlung auf.Eine Zahlung direkt an unsere Mandantschaft entbindet Sie nicht von der Begleichung unserer Inkassokosten, die infolge des schuldhaften Zahlungsverzuges (§§ 280, 286 BGB) von Ihnen zu erstatten sind.
Für den Fall nicht rechtzeitiger Zahlung werden wir beim zuständigen Amtsgericht das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, durch das weitere Kosten entstehen, die ebenfalls von Ihnen zu tragen sind. Sie können diese Maßnahme nur vermeiden, wenn Sie bis zum oben genannten Termin die gesamte Forderung begleichen oder zum Nachweis Ihrer Zahlungswilligkeit eine angemessene Teilzahlung leisten. Für Regulierungsvorschläge (Zahlungsvereinbarungen) und sonstige Informationen bitten wir um eine schriftliche Mitteilung (gerne auch per E-Mail) binnen gleicher Frist."


So, was nun? Zahlen oder nicht zahlen? Ich bin verunsichert, Ihre Meinung hierzu würde mich sehr interessieren.
Vielen Dank, Davenry
Lilli_Fee21 Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag Juli 28, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 28, 2016
28. Juli 2016 um 09:10
Hi ich stecke grade in der ähnlichen Situation und habe ein ähnliches Schreiben heute bekommen.
Ich habe mir von einem Anwalt eine Einschätzung geben lassen aber nunja, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand wie man so schön sagt.

Ich habe ein wenig Ahnung von Jura und bin auch der Meinung, dass das OLG Recht hat mit seiner Einschätzung muss aber auch gestehen, dass ich die anderen Urteile nicht gelesen habe. Die Tendenz geht jedoch stark gegen eine Anwendung des §627 BGB.

Also den vollen Betrag weigere ich mich auf jeden Fall zu zahlen. Ich denke ich werde es drauf ankommen lassen. Mein Anwalt hat doch Punkte gefunden. Und auf der anderen Seite, so könnte ich Glück haben und die Summe wird kleiner...Ansonsten steh ich jetzt bei 800 € wenn untergehen, dann richtig.

Grüße Lilli
Didimann > Lilli_Fee21 Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag Juli 28, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 28, 2016
24. Februar 2017 um 12:44
Hattest du mittlerweile Erfolg? Bin in die gleiche Falle getappt und habe jetzt auch einen Anwalt zunächst aussergerichtlich eingeschaltet. Mir wurden auch die ganzen Urteile gegen die §627 BGB Auslegung geschickt. Meiner Meinung nach geht die Argumentation einer reinen Datenbank Dienstleistung nicht auf, da parship sehr wohl regelmäßig durch persönliche Einladunge, durch personenbezogene Nachrichtenkommentierung und durch den interaktiven Einsatz eines psychologischen Modells quasi als Beratungsinhalt eine "höhere Dienstleistung" mit entsprechender Verantwortungsstellung vertreibt. Die Methoden der Firma, mit dem Aufbau von , wie ich finde, Drohszenarien u.a. mit Inkassofirmen sind für mich sittenwidrig. Wäre ich wohlhabend, würde ich eine Stiftung zur Unterstützung von Abogeschädigten gründen. Mir sind immerhin zwei Sachen gelungen: der Rückzug des Lasteinzugs wurde bestätigt und ich soll meine angebliche Schult von 598,-€ per Überweisung zahlen und ich habe die Löschung meines Profils bestätigt (damit mir nicht, was wohl auch schon passiert ist, Kosten für Kontaktvermittlungen einzeln berechnet werden können). Und selbstverständlich finde ich es nicht zumutbar, einer Firma weiter zu vertrauen, die einen so, wie ich finde, kundenfeindlich ernidrigen will. Das finde ich schon alles ernüchternd und pervers. Wenn ich die Zahl der Gerichtsverfahren nehme, frage ich mich, ob das Eintreiben von Abokosten nach verpassten Kündigungsfristen dort das eigentliche Geschäft ist? Spätestens nach der WISO Sendung vom 13.2.2017 sollten denen doch die tatsächlich am Produkt interessierten Kunden wegbrechen? Und dann folgen ja irgendwann auch keine Opfer mehr, denen man mit Inkassounternehmen Restbeträge eintreiben kann? Und dann???
Und was ist dabei herausgekommen?
keinohrkuh Beiträge 160 Mitglied seit Dienstag Januar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 27, 2017 20
28. April 2017 um 11:59
Ein Ausgang würde mich auch interessieren. Bei Parship scheint das ja Gang und Gäbe zu sein. Bin gespannt, ob es da in naher Zukunft mal eine gerichtliche Entscheidung zu geben wird.
Phia86 Beiträge 3 Mitglied seit Donnerstag Juli 28, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 28, 2016 1
Geändert am 18. August 2018 um 03:54
Ihr seid da in "guter" Gesellschaft und es gibt wohl sehr viele dieser Fälle und selbst Seiten zur partnersuche im internet warnen indirekt davor:

"Schauen Sie sich daher die Widerrufsfrist genau an. Denn dort steht genau aufgeführt, was Sie zu berücksichtigen haben. Somit schützen Sie sich vor bösen Überraschungen, wenn Sie mit den gebotenen Diensten von Parship nicht zufrieden sind. Einen zwiespältigen Eindruck hinterlassen Vertragsdetails, Kosten und Datenschutz. Sehr unübersichtlich gestaltet ist die Möglichkeit der Kündigung. Zudem müssen Sie darauf achten, dass Sie die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist durchführen. Die vermittelten Kontakte, die innerhalb der Widerrufsfrist an Sie geschickt wurden, werden Ihnen in Rechnung gestellt."

Ich würde es definitiv vor Gericht gehen lassen
MarkSugarMountain Beiträge 30 Mitglied seit Freitag Dezember 30, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 3, 2018 6
28. April 2017 um 14:18
Ja, leider kam jetzt nichts mehr?