Pudeldame
Beiträge7Mitglied seitDienstag Juli 26, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 22, 2016
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Geändert am 10. Januar 2019 um 08:34
Rudolf999
Beiträge20Mitglied seitMittwoch Januar 25, 2017StatusMitgliedZuletzt online:April 7, 2020
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25. Januar 2019 um 17:05
Guten Tag,
in unserem Fall möchte unser Sohn in einer Schreinerei arbeiten und hofft darauf. Ich bin aber der Meinung, dass er das nicht darf.
Schüler sollten grundsätzlich nur in solchen Betrieben ein Praktikum absolvieren, in denen sie keine gefährlichen Arbeiten verrichten müssen. Arbeiten unter gefährlichen Bedingungen (z.B. durch Lärm, Gefahrstoffe, Chemikalien), bei denen eine mögliche Gesundheitsgefährdung besteht, sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
- bei einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung des Betriebes wodurch u.a erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sichergestellt werden,
- bei Unterschreitung bestimmter Gefahrstoffgrenzen sowie persönliche Schutzausrüstung steht zur Verfügung,
- bei Sicherstellung einer fachkundigen und volljährigen Aufsicht.
Ich denke schon, dass er das dürfen wird. Wieso auch nicht? Dafür ist ein Praktikum ja da, um mal in den Job hereinzuschnuppern und zu sehen, ob er einem gefällt.
Viele Jugendliche interessieren sich für die Arbeit mit Elektrogeräten. Darunter fällt oftmals auch der Dickenhobel. Generell gibt es für die Nutzung eines solchen Gerätes keine Altersbeschränkung, jedoch sollte man gerade im privaten Bereich ein gewisses Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen. Generell empfiehlt sich die Benutzung erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Ist jedoch eine Aufsichtsperson dabei, kann man das Gerät auch unter der Volljährigkeit bedienen.
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag September 15, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 8, 201756 14. Oktober 2016 um 10:00
Gebe dir Recht. Die Altersbeschränkung ist auch sinnvoll - abgesehen von der rechtlichen Seite.