Darf ein Jugendlicher im Praktikum an Maschinen arbeiten?

Gelöst
Pudeldame Beiträge 7 Mitglied seit Dienstag Juli 26, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 22, 2016 - Geändert am 10. Januar 2019 um 08:34
Rudolf999 Beiträge 20 Mitglied seit Mittwoch Januar 25, 2017 Status Mitglied Zuletzt online: April 7, 2020 - 25. Januar 2019 um 17:05
Guten Tag,

in unserem Fall möchte unser Sohn in einer Schreinerei arbeiten und hofft darauf. Ich bin aber der Meinung, dass er das nicht darf.

4 Antworten

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25. Januar 2019 um 02:12
Hallo,

ich zitiere:

Gefährliche Tätigkeiten:

Schüler sollten grundsätzlich nur in solchen Betrieben ein Praktikum absolvieren, in denen sie keine gefährlichen Arbeiten verrichten müssen. Arbeiten unter gefährlichen Bedingungen (z.B. durch Lärm, Gefahrstoffe, Chemikalien), bei denen eine mögliche Gesundheitsgefährdung besteht, sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:

- bei einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung des Betriebes wodurch u.a erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sichergestellt werden,
- bei Unterschreitung bestimmter Gefahrstoffgrenzen sowie persönliche Schutzausrüstung steht zur Verfügung,
- bei Sicherstellung einer fachkundigen und volljährigen Aufsicht.

Quelle
Frasole Beiträge 27 Mitglied seit Dienstag April 19, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: März 17, 2017 4
Geändert am 10. Januar 2019 um 08:34
Ich denke schon, dass er das dürfen wird. Wieso auch nicht? Dafür ist ein Praktikum ja da, um mal in den Job hereinzuschnuppern und zu sehen, ob er einem gefällt.
FreitagM Beiträge 3 Mitglied seit Samstag Juli 30, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 30, 2016
Geändert am 6. September 2018 um 05:17
Altersbeschränkung im privaten Bereich

Viele Jugendliche interessieren sich für die Arbeit mit Elektrogeräten. Darunter fällt oftmals auch der Dickenhobel. Generell gibt es für die Nutzung eines solchen Gerätes keine Altersbeschränkung, jedoch sollte man gerade im privaten Bereich ein gewisses Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen. Generell empfiehlt sich die Benutzung erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Ist jedoch eine Aufsichtsperson dabei, kann man das Gerät auch unter der Volljährigkeit bedienen.


Feierabendbier Beiträge 54 Mitglied seit Donnerstag September 15, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 8, 2017 56
14. Oktober 2016 um 10:00
Gebe dir Recht. Die Altersbeschränkung ist auch sinnvoll - abgesehen von der rechtlichen Seite.
Rudolf999 Beiträge 20 Mitglied seit Mittwoch Januar 25, 2017 Status Mitglied Zuletzt online: April 7, 2020
25. Januar 2019 um 17:05
Lasst mich versuchen, mit ihm zu arbeiten. Für mich ist es eine gute Erfahrung, eine gute Erfahrung zu haben.