fschulte
Beiträge1Mitglied seitMontag August 22, 2016StatusMitgliedZuletzt online:August 22, 2016
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Geändert am 6. April 2017 um 07:35
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8. September 2018 um 03:51
Guten Tag,
meine Tochter absolviert bei einem Unternehmen ein duales Studium und hat dort einmal einen Ausbildungsvertrag (für die Ausbildung an sich) und eine Nebenabrede (die sie zur Rückzahlung der Studiumskosten, falls sie das Unternehmen vor einer Anschlussfrist von 3 Jahren nach Abschluss des Bachelors verlässt, verpflichtet) unterschrieben.
Den Ausbildungsvertrag an sich haben meine Frau und ich als gesetzliche Vertreter unterschrieben, da sie zum Zeitpunkt der Unterschrift noch minderjährig war. 3 Monate später, als meine Tochter die Zusage für das Duale Studium bekommen hat, unterschrieb sie die oben beschriebene Nebenabrede selbstständig als Minderjährige, ohne uns über die vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten in Kenntnis zu setzen.
Ist diese Nebenabrede überhaupt rechtswirksam?
Zur Info, zum Zeitpunkt der Unterschrift des Ausbildungsvertrages war noch nicht sicher, dass unsere Tochter dort auch ein duales Studium absolviert und somit ist in dem Ausbildungsvertrag auch kein Verweis auf die Nebenabrede.
die Nebenabrede ist als Ausbildungsvertrag anzusehen und bei Minderjährigen nicht gültig ohne die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Unseren Artikel zu dem Thema finden Sie hier.