rinaldini
Beiträge1Mitglied seitSonntag Dezember 4, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 4, 2016
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Geändert am 4. April 2017 um 09:19
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 2017
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12. Dezember 2016 um 15:39
Angenommen, Bürger haben schlechte Erfahrungen in dem Verfahren zur Entscheidung ihrer Bauvoranfrage gemacht.
Sie beschweren sich nun bei der Behörde (einem Bauamt in Niedersachsen]) über diese Verfahrensabläufe, erhalten als Antwort aber lediglich, man habe es überprüft und die beanstandeten Vorgänge seien korrekt gelaufen.
Ist es rechtens, wenn die Bürger für diese Beschwerde nun gesondert Gebühren bezahlen sollen?
Wenn ja, wo steht das?
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 201720 12. Dezember 2016 um 15:39
Ganz einfach: Ja, ist es.
Das nächste wäre ja dann der Klageweg. Das schützt einfach davor, dass Behörden mit Fragen überhäuft werden und so noch langsamer arbeiten als ohnehin schon.