Schimmel in der Wohnung: Vermieter interessiert sich nicht dafür
Steffinski
Beiträge136Mitglied seitMittwoch Juli 22, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 15, 2022
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Geändert am 4. April 2017 um 08:09
Oblecte
Beiträge13Mitglied seitDonnerstag Juli 20, 2017StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2017
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20. Juli 2017 um 12:18
Hallo zusammen.
Ein Beispiel... Man stelle sich vor, man hat neue Fenster in der gesamten Wohnung bekommen. Seit den neuen Fenstern ist kaum Luftzirkulation in der Wohnung und Schimmel ist in einigen Teilen der Wohnung aufgetreten. Der Vermieter würde behaupten, es liegt am falschen bzw. gar keinem Lüften.
Wenn man jetzt einen Gutachter für Schimmel beauftragt, kann dieser beweisen, dass es an den Fenstern liegt? Gutachter können ja feststellen, was es für ein Schimmel. Dann müssten sie ja eigentlich auch feststellen können, durch was dieser verursacht wird oder?
Kann man damit dann auch zum Vermieter gehen und verlangen, dass das mit den Fenstern geändert wird, wenn es daran liegt und der Beweis vorliegt?
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 201720 12. Dezember 2016 um 15:27
Mit neuen Fenstern muss man erst recht richtig lüften. Die Gerichte legen da sehr hohe Anforderungen an den Mieter. Bis zu dreimal am Tag ist es dem Mieter auferlegt, zu lüften. Und so lässt sich in aller Regel der Schimmel begrenzen bzw er entsteht erst gar nicht. Da sind die Gerichte sehr sehr vermieterfreundlich. Würde ich also aufpassen, dass das nicht zurück kommt.
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag September 15, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 8, 201756 21. Dezember 2016 um 15:22
Wichtig ist auch, dass du große Schränke etc. an "warme Wände" stellst, nicht an die kalten...
Aber wenn das Haus alt ist, die Fenster nicht richtig dicht usw. (das habe ich mal erlebt - bei starkem Regen wirklich unangenehm) und sich der Vermieter nicht um den Schimmel in der Wohnung kümmert, hat man sogar ein Sonderkündigungsrecht als Mieter.
Versuch ihm am besten weiterhin Druck zu machen. Ansonsten umziehen...
Das muss er aber nach § 536 BGB
Der Vermieter haftet für alle Fehler des Mietobjekts, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Diese Tatsache wird auch auch Garantiehaftung des Vermieters genannt, da als Fehler jede nachteilige (auch von außen einwirkende) Abweichung des Wohnzustandes des Mieters von den vertraglichen Vereinbarungen zählt. Haftung bedeutet aber nicht, dass der Vermieter bei nicht verschuldeten Mängeln Schadenersatz leisten muss, sondern lediglich zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände verpflichtet ist. Das sollte möglichst schnell vorgenommen werden, da der Mieter bis zur Behebung der Mängel berechtigt ist, die Miete zu mindern.