HerrBert
Beiträge1Mitglied seitMontag Februar 27, 2017StatusMitgliedZuletzt online:Februar 27, 2017
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Geändert am 15. Dezember 2018 um 06:13
MarkSugarMountain
Beiträge30Mitglied seitFreitag Dezember 30, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Januar 3, 2018
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28. April 2017 um 14:21
Guten Tag,
meine Ehefrau ist Thailänderin. Wir haben ein gemeinsames Kind, das in Deutschland geboren ist, und das Kind hat nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
Meine Ehefrau bekommt aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen immer eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Diese gilt nur, solange wir zusammenleben.
Ich möchte mich scheiden lassen. Muss ich damit rechnen, dass das Kind mit meiner Frau nach Thailand auswandert, obwohl ich nicht meine Zustimmung dafür gegeben habe? Kann meine Frau eine ständige Aufenthaltserlaubnis bekommen, nach der Scheidung? Wenn nicht, wo bleibt das Kind?
Viel besser wäre es, sich einen guten Anwalt zu nehmen, denn das Sorgerecht geht in Deutschland in vielen Fällen zur Mutter. Das würde man ihr faktisch entziehen, wenn sie ihr Aufenthaltsrecht verliert, auch wenn das zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Hat euer Kind denn zwei Pässe oder nur den deutschen?
Naja, man nimmt doch auch erstmal an, dass man sich im Guten trennt, oder? Da wäre eine Beratung erstmal fällig. Aber wie ist Zusammenleben definiert? Gleicher Wohnort?