Familienzusammenführung

Menno1964 Beiträge 1 Mitglied seit Freitag April 14, 2017 Status Mitglied Zuletzt online: April 14, 2017 - 14. April 2017 um 16:27
 Gesperrt profil - 18. August 2018 um 02:00
Guten Tag,

ich bin Niederländer (EU also) bin verheiratet mit einer Peruanerin und wir sind wohnhaft in Berlin. Die Mutter meiner Frau ist ziemlich krank und ist auf Hilfe angewiesen. Meine Frau ist einzelkind . Wir überlegen uns ihre Mutter bei uns auf zu nehmen in Berlin. Jetzt habe ich mal gehört....dass es in der EU ein Gesetz gibt das erlaubt wenn ein EU Bürger in einem anderen EU Land lebt (so wie ich als Niederländer in Deutschland) es dann einfacher ist in diesem Fall die Mutter meiner Frau (nicht EU) hier zu holen. Wer weiss was?

2 Antworten

Hallo,

das stimmt für Sie als Niederländer und EU-Bürger in Deutschland. In einem anderen EU-Land als Ihrem Herkunftsland (also zum Beispiel in Deutschland) können sie einfacher IHRE EIGENEN Familienangehörigen (Ehegatten und Verwandte in gerade absteigender oder aufsteigender Linie) aus Drittstatten nachholen. Das können Sie in diesem CCM-Artikel über den Familiennachzug von EU-Bürgern nachlesen.

Das gilt aber nicht für Ihre peruanische Frau, wenn Sie immer noch Peruanerin ist, nur wenn sie inzwischen auch EU-Bürgerin sein sollte.

Gruß vom CCM-Team
keinohrkuh Beiträge 160 Mitglied seit Dienstag Januar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 27, 2017 20
15. Juni 2017 um 14:30
Wende dich doch mal an das Auswärtige Amt. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass solche Fälle sehr schwierig sind und sehr kritisch betrachtet werden. Ich denke, für solche Fälle gibt es hohe Auflagen, die erfüllt werden müssen.