Fritzma
Beiträge1Mitglied seitMittwoch Mai 3, 2017StatusMitgliedZuletzt online:Mai 3, 2017
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3. Mai 2017 um 09:32
Gesperrt profil -
18. August 2018 um 03:48
meine Tochter (44) ist Lehrerin und privat versichert.
Sie hatte schon mehrere Knorpeltransplantationen am Knie, aktuell jetzt wieder eine OP am 10.05.17. Ihr Arzt hat ihr dieses mal eine Anschlussheilbehandlung empfohlen.
Nach erste Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, hat sie sich gekümmert und alles in die Wege geleitet. jetzt hat die Krankenkasse einen ablehnenden Bescheid geschickt,mit der Begründung, nach diesen OP währen im Leistungskatalog keine Anschlussheilbehandlungen vorgesehen.Die telefonische Auskunft des Mitarbeiters wäre leider falsch gewesen.Was kann sie tun? Da sie bis zur OP arbeiten muss, kann sie sich leider nicht selbst kümmern. Sie ist alleinstehend und hat sich auch aus diesem Grund auf eine AHB eingelassen.ein Platz in einer Klinik ist reserviert, muss sie jetzt alles selber zahlen
Privatversicherte sollten sich vor einer Verpflichtung zu einer AHB die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen und sich nicht nur auf eine telefonische Auskunft verlassen.
Wenn man eine bindende Zahlungsverpflichtung eingegangen ist und eine Ablehnung erhalten hat, sollte man sich spätestens den Leistungskatalog der betroffenen Kasse genau daraufhin durchlesen, ob die Behandlung nicht doch übernommen werden kann. Falls ja hat ein Widerspruch gegen die Ablehnung ja Aussicht auf Erfolg. Falls nein kann vielleicht ein Gutachten des Arztes helfen, nach dem durch die AHB weitere Operationen und damit weitere hohe Kosten für die Kasse vermieden werden können.
Ein persönliches Gespräch mit der Kasse ist hier zu empfehlen, um den indviduellen Fall zu besprechen und die Kosten vielleicht doch noch ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Ansonsten bleibt nur eine Stornierung des Klinikaufenthalts oder die Kosten selbst zu tragen.