Andre120581
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Geändert am 3. Januar 2019 um 20:33
d.sisic
Beiträge120Mitglied seitSonntag Dezember 1, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Mai 22, 2018
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15. Mai 2017 um 12:50
Hallo!
Letzte Woche hatte ich den allseits gefürchteten gelben Brief im Briefkasten - mir steht eine Pfändung aufgrund von Altlasten bevor.
Da ich den Betrag nicht mit einem mal tilgen kann werde ich eine Ratenzahlung beantragen.
Trotzdem habe ich nun natürlich die Angst dass mein komplettes Geld gepfändet wird und meine mal gelesen zu haben dass man ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto auch noch während einer Pfändung beantragen kann.
Wer kann mir das bestätigen und einen kurzen Einblick geben was es nun eigentlich genau bedeutet, so ein Konto zu eröffnen?
Ich rechnen schon mit höheren Gebühren, würde jedoch auch gern wissen ob man es sonst wie ein normales Konto nutzen kann, also auch Online Banking etc.
Du tust gut daran dir ein P-Konto zuzulegen, wenn es sein könnte, dass dein Konto gepfändet wird.
Am besten lässt du dich bei deiner Hausbank ausführlich dazu beraten. Ich bin kein Experte, habe aber selber vor zwei Jahre ein P-Konto eröffnet, daher kann ich dir einige Basics dazu erklären, wie man ein Girokonto trotz negativer Schufa eröffnet.
Wenn du ein Pfändungsschutzkonto eröffnest bedeutet das, dass du einen Betrag von 1045,04 Euro im Monat frei hast, der von möglichen Pfändungen nicht angetastet werden darf und dir zum Leben bleibt. Das ist eine wichtige Sicherheit, wenn man Schulden hat, da man so nicht in die Verlegenheit kommt, seine Miete nicht zahlen zu können oder laufende Kosten nicht bedienen zu können.
An deiner Stelle würde ich es aber nicht direkt bei der Hausbank unterschreiben, sondern erst mal Informationen über die Kosten einholen. Manche Banken verlangen nämlich horrende Gebühren für P-Konten, andere nicht.