kater99
Beiträge1Mitglied seitMontag Juni 26, 2017StatusMitgliedZuletzt online:Juni 26, 2017
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Geändert am 17. August 2018 um 07:42
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 2017
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4. Juli 2017 um 14:25
Hallo,
habe etwas Bankvermögen geerbt. Bin beim FA seit vielen Jahren ausgesteuert.
Wann verlangt der Fiskus Erbschst., bruder des Verstorbenen und welche Steuerklasse. Bin geschieden.
Danke für die Antwort
Kannst du nicht einfach beim Finanzamt nachfragen? Oder falls du nicht erst das FA auf dich aufmerksam machen willst, nimmst du dir ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt der sich mit Erbrecht und Steuerrecht auskennt und klärst das dort ab.
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 201720 4. Juli 2017 um 14:25
§ 16 ErbStG dürfte für dich interessant sein. Demnach gibt es bei Geschwistern eine Freibetragsgrenze von 20.000 €, die nicht steuerpflichtig sind. Alles darüber hinaus muss versteuert werden. Wie hoch die Steuerpflicht dann ist, kommt auf deine Steuerklasse an.