PfitzenmaierTraude
Beiträge1Mitglied seitMontag Juli 31, 2017StatusMitgliedZuletzt online:Juli 31, 2017
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Geändert am 8. August 2018 um 04:17
Sachberarbeiter
Beiträge25Mitglied seitFreitag Februar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Januar 5, 2018
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5. Januar 2018 um 15:55
Liebe Mitglieder,
muss ich bzw. mein Kind bei einer Schenkung einer Immobilie innerhalb des Freibetrags von 400 000 € Grunderwerbsteuer bezahlen? Wie kann diese vermieden werden?
Sachberarbeiter
Beiträge25Mitglied seitFreitag Februar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Januar 5, 201835 Geändert am 8. August 2018 um 04:16
oft fällt dabei keine Grunderwerbsteuer an. Geregelt ist das in § 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) und im § 7 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Ich würde unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen. Die Schenkung sollte unbedingt schriftlich niedergelegt und rechtlich einwandfrei formuliert sein...
jake1429
Beiträge35Mitglied seitMittwoch September 14, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20191 Geändert am 8. August 2018 um 04:17
Guten Abend,
in Ihrem Fall würde ich vielleicht wirklich auf ein professionelles Sachverständigenbüro zurückgreifen und mich beraten lassen. Gerade wenn es um solche großen Summen in so einem Zeitraum geht, braucht man doch besser einen kompetenten Berater.
Ich hoffe, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben.