ich bin taxifahrer. leider bin ich wegen trunkenheit am steuer aufgefallen.
ich wurde gekündigt und nun wurde mir auch noch eine sperrfrist für das ALG verhängt.
ist das rechtens?
Hier liegt ein Urteil des hessischen Landessozialgerichtes vor (Urteil vom 22.06.2010, Az. L 6 AL 13/08). Es hat in einem Fall wie Ihrem entschieden, dass die verhängte Sperrzeit (von 12 Wochen)gerechtfertigt ist. Verliert ein Taxifahrer wegen einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein (und natürlich auch seinen JOb), hat er seine Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt.