Diese Sofortmeldepflicht wurde zum 01.01.2009 eingeführt. Danach müssen Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftsbranchen,worunter die Baubranche fällt, alle bei ihnen neu eingestellten Arbeitnehmer spätestens zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung melden.
Ziel: besser gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgehen zu können.