Sofortmeldepflicht

rainer f. - 13. Dezember 2010 um 09:35
 rainer f. - 13. Dezember 2010 um 09:43
Guten Tag,

ich betreue eine Baustelle und man hat mir gesagt, dass die Sofortmeldepflicht der Arbeiter gilt.
Wieso eigentlich? Gilt die immer?
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1 Antwort

Diese Sofortmeldepflicht wurde zum 01.01.2009 eingeführt. Danach müssen Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftsbranchen,worunter die Baubranche fällt, alle bei ihnen neu eingestellten Arbeitnehmer spätestens zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung melden.
Ziel: besser gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgehen zu können.

Gruß,
rainer