guenni61
Beiträge1Mitglied seitDonnerstag März 7, 2019StatusMitgliedZuletzt online:März 7, 2019
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Geändert am 30. März 2019 um 03:21
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9. März 2019 um 02:48
Hallo,
bei mir wurden 3 Bandscheibenvorfälle festgestellt und es wird angedacht meine Wirbelsäule zu versteifen. Ich wollte es erst mit Muskelaufbau in einem Fitnessstudio versuchen, aber leider wurden die Schmerzen immer stärker. Jetzt wollte ich von einer Sonderkündigung Gebrauch machen, aber der Betreiber vom Fitnessstudio akzeptiert die Kündigung nicht. Was kann ich machen? Muss ich zu einem Anwalt und habe ich überhaupt eine Chance?
MfG
Günter
der Studiobetreiber muss Ihre Sonderkündigung wegen dauerhafter Krankheit nur akzeptieren, wenn Sie ihm ein ärztliches Attest vorlegen können, das zudem noch genau formuliert, inwiefern Sie sportunfähig sind. Für einen Musterbrief schauen Sie mal in diesen CCM-Artikel.
Mit einem Bandscheibenvorfall gilt man per se als sportunfähig und das Studio muss mit einem entsprechenden Attest eine fristlose Kündigung akzeptieren. Aber Vorsicht: Wenn die Erkrankung bei Vertragsschluss schon bekannt bzw. eingetreten war (in Ihrem Fall war die Anmeldung wohl erst NACH Ihren Bandscheibenvorfällen), kann der Kunde sein Recht auf Sonderkündigung verlieren. Dann müssten Sie eine wesentliche Verschlechterung Ihres Zustandes geltend machen und die rechtliche Lage wäre nicht mehr so klar. Im schlimmsten Fall, wenn der Studiobetreiber sich weiter querstellt, müsste also ein Gericht feststellen, ob die Verschlechterung ein von Ihnen als Kunde voraussehbares Risiko darstellte oder nicht.
ok, das ging aus Ihrer ersten Frage nicht hervor, aber die rechtliche Lage in dem Fall wurde auch schon in der Antwort angesprochen.
Daraus stellen sich in Ihrer Situation die Fragen: Lagen Ihre Bandscheibenvorfälle zeitlich VOR dem Abschluss Ihres Vertrages? Und waren dem Betreiber diese bekannt? Dann müsste das Attest explizit auf die Verschlechterung Ihres Zustands eingehen. Tut es das?
Wenn Sie den Vertrag im Wissen um Ihre Beeinträchtigung abgeschlossen haben, kann sich der Betreiber wie gesagt weigern, die Sonderkündigung zu akzeptieren. Dafür hat er dann eine rechtliche Handhabe, nämlich das Argument, dass Sie das Risiko ja selbst in Kauf genommen haben. Dann müssten Sie einen Anwalt nehmen und hoffen, dass ein Richter zu Ihren Gunsten entscheidet.
Vielleicht reicht ein Schreiben vom Anwalt schon aus, um den Betreiber umzustimmen. Ein Rechtsstreit ist ja auch für ihn erstmal mit Kosten verbunden, das könnte abschrecken. Viel Glück!