Astrid1988
Beiträge1Mitglied seitSonntag Juli 7, 2019StatusMitgliedZuletzt online:Juli 7, 2019
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Geändert am 8. Juli 2019 um 23:27
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14. Juli 2019 um 04:28
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich zum Kauf einer Wohnung entschieden. Der Makler hat mir nun eine "Kaufpreisvereinbarung" geschickt. Darin steht, dass ich die Immobilie zum genannten Preis kaufen werde. Dass die Maklerprovision bei "Vertragsunterzeichnung" fällig ist und durch den Makler verdient. Dass der Makler das Notariat XYZ in meinem Namen und auf meine Rechnung mit der Anfertigung des Kaufvertrags beauftragen soll.
Nun meine Fragen:
1) Bin ich durch diese Vereinbarung verpflichtet, die Wohnung zu kaufen? Noch waren wir ja nicht beim Notar.
2) Im Abschnitt zur Maklerprovision: Was ist mit "Vertragsunterzeichnung" gemeint? Diese Kaufpreisvereinbarung oder der Kaufvertrag? D.h. wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, muss ich die Provision dennoch zahlen?
3) Die Notarkosten muss ich dann auf jeden Fall zahlen, selbst wenn kein Kaufvertrag zustande kommt, oder?
zu 1): Nein, Sie müssen die Wohnung dann nicht kaufen. Ohne notarielle Beurkundung haben Sie nur eine Kaufabsicht, aber keine Pflicht.
Zu 2): Die Vermittlungsprovision für den Makler ist erfolgsabhängig. Das bedeutet, sie muss nur gezahlt werden, wenn der Verkauf auch wirklich zustande kommt.
Zu 3): Ja, die Notarkosten müssen Sie tragen. Sie bevollmächtigen ja den Makler in Ihrem Namen den Notar zu beauftragen, einen Entwurf für den Kaufvertrag anzufertigen. Dieser Auftrag gilt auch, wenn Sie diesen Kaufvertrag letztlich nicht unterschreiben.