worthexer
Beiträge11Mitglied seitSamstag Juli 27, 2019StatusMitgliedZuletzt online:Juli 31, 2019
-
Geändert am 30. Juli 2019 um 09:20
worthexer
Beiträge11Mitglied seitSamstag Juli 27, 2019StatusMitgliedZuletzt online:Juli 31, 2019
-
31. Juli 2019 um 11:39
Guten Tag,
hier mal der letzte Schriftverkehr zu der Sache, der das Problem zusammenfasst. Kann oder sollte man hier etwas tun? Kennt jemand Anwälte, die sich mit so etwas befassen? Auch mit Sammelklagen gegen derartige rechtsfreie Räume, die sich Plattformen wie eBay schaffen, indem sie den Verbraucher in eine Ohnmachtsposition manövrieren?
Ich will das, wie der Anwalt von eBay schreibt, rechtlich komplexe Problem nochmal in einfachen Worten darstellen:
Ich habe 100 % korrekt gehandelt in bester Absicht. Ich hätte von Anfang an nichts tun können, um den Schaden zu verhindern, was für viele von diesem Sachverhalt Betroffene gilt.
Ich habe als privater Verbraucher über die Auktionsplattform eBay Deutschland 2 Lampen in einer Auktion angeboten. Sie wurden für 255 € versteigert.
Sie wurden auf Wunsch des Empfängers versichert mit DHL nach England versendet. Der Empfänger meldete bei eBay einen Transportschaden und verlangte sein Geld zurück. Ich meldete dies DHL. Die schreiben, der Empfänger müsse den Schaden bei DHL England melden, will heißen das Paket zur Begutachtung zu Post bzw. DHL bringen.
Ich habe dem Empfänger und Käufer mehrfach mitgeteilt, dass der Schaden bei DHL gemeldet werden müsse, weil sonst die Transportversicherung erlischt.
Das hat er nicht getan. Auch eBay hat das mit der Transportversicherung nicht interessiert. Sie haben dem Käufer das Geld erstattet und es von meinem PayPal-Konto zwangseingezogen. Das PayPal-Konto ist daher im Minus und PayPal will nun Inkasso gegen mich betreiben.
Ich habe nichts falsch gemacht. Mir ist durch die Plattform eBay ein Schaden von 255 € entstanden, den ich weder verhindern noch abwenden konnte. Daher ist die Fehlerhaftigkeit oder rechtsfehlerhafte Konstellation der Plattform meiner Ansicht nach Schadensursache.
Es kann einfach nicht sein, dass ich als Verbraucher in gutem Glauben auf einer deutschen Auktionsplattform einen Artikel anbiete und einen Totalschaden erleide, obwohl angeblich alles sogar versichert ist.
Letztendlich basiert der Fehler auf einer rechtsfehlerhaften Fallabwicklung und womöglich in diesem Kontext nicht mit deutschem Recht konformen AGB. Anders kann so ein Schaden nicht entstehen, wenn der Verbraucher alles richtig macht.
Das muss auch eBay einsehen, dass hier einfach etwas nicht stimmen kann. EBay hat hier eine Verantwortung und Haftung gegenüber dem Verbraucher. Die Plattform ist unsicher, was dem Verbraucher nicht nur verschwiegen wird, sondern im Gegenteil ihm wird gesagt, es sei sicher, wenn er alles richtig macht.
Es kann nicht sein, dass man aufgrund der AGB, Funktion und Fallentscheidung zwangsläufig geschädigt wird, ohne die Möglichkeit zu haben, den Schaden abzuwenden. Dies gleicht einer Entrechtung.
Ansonsten soll mir bitte eBay oder deren Anwalt einfach mal sagen, was ich hätte anders machen können (außer nicht zu verkaufen), um den Schaden zu verhindern. Genau das geht nämlich einfach nicht und genau das ist das Problem, weil eBay letztendlich die Versandversicherung des privaten Versenders und Verbrauchers weder berücksichtigt noch respektiert. Ich glaube auch nicht, dass irgendein Gericht oder irgendjemand das gutheißt.
Vielen ist das passiert, wie ich bisher herausgefunden habe in einschlägigen Foren. Da die Beträge meist unter 100 € liegen, lohnt eine Klage nicht, weil sie immer ein Verlustgeschäft ist. Daher überlegen wir auch eine Sammelklage, wenn sich ein Anwalt findet, der das begleitet.
Bei einer vollen Entschädigung hätte ich keinen Klagegrund mehr. So aber denke ich, dass eBay diesen Zustand wohl auch nicht ändern will und es weitere Geschädigte geben wird, sollte das Problem öffentlich diskutiert und geklärt werden.
EBay versucht sich zu verschanzen und hat anscheinend kein Interesse, hier den Verbraucher vor Schaden zu bewahren und die Plattform sicher zu machen. Anders lässt es sich kaum verstehen, dass man jegliche Verantwortung von sich weist.
Das ärgert weit über den eigenen Schaden hinaus.
Also nur mal so, ich bin freischaffender Künstler und hab die Lampen verkauft, um meine Ateliersmiete zu bezahlen, und kann mir natürlich keinen Anwalt leisten usw. Und genauso geht es vielen Privatverkäufern auf eBay. Sich dagegen zu wehren kostet auch nicht nur Geld, sondern jede Menge Energie. Und davon profitiert eBay!
versuchen Sie es doch mal bei der Verbraucherzentrale. Denen antworten die Unternehmen schneller und klarer und zeigen sich in der Regel auch kulanter. Und da gibt es auch eine Chance, ohne große finanzielle Investition, Beschwerden von anderen Betroffenen zu bündeln, um dem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen.
Habe ich schon, die Antwort der Verbraucherzentrale Berlin und ähnlichen dazu:
Am 16.07.2019 um 08:35 schrieb Verbraucherzentrale Berlin e. V.:
> Sehr geehrter Herr Liermann,
>
> wir beraten nicht bei Rechtsfragen zwischen Privatpersonen (z. B. bei Internetauktionen).
>
> Mit freundlichen Grüßen
> i. A. Petra Ruthenberg
> Verbraucherzentrale Berlin e. V.
> Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin
> Telefon: 030 214 85-0, Fax: 030/211 72 01
> E-Mail: mail@vz-bln.de, Internet: www.vz-bln.de
Die ziehen sich da raus, es sei ja ein Geschäft zwischen 2 Verbrauchern. Kurz gesagt der Verbraucherschutz erklärt sich nicht zuständig, weil es keinen komerziellen Charakter hat. Verbraucherschutz gibt es nur für Käufer, die bei einem Unternehemen kaufen.
Also ich bekomme bei denen noch nicht mal die Beratung für 15 €, die sie sonst anbieten. Derartige nicht klassische Sachverhalte sind bei denen nicht im Programm.
Für die ist es ein Geschäft zwischen 2 Verbrauchern, nach deutschem Recht.
EBay sagt, Sie haben nach England verkauft, daher ist eBay England zuständig. Dort gibt es keinen Unterschied zwischen Verbraucher und gewerblich. Daher haften Sie für den Transport und auch für DHL, da Sie DHL beauftragt haben. Es geht uns nichts an, wen Sie beauftragen oder was Sie wie versichern. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass der Kunde seine Ware erhält und sind nach englischen Gesetzen sowohl zur Rücknahmen als auch zur Übernahme der gesamten Versandkosten verpflichtet. Transportschäden durch DHL sind allein Ihr Problem und der Empfänger ist auch nciht verpflichtet, den Schaden bei DHL zu melden. So was gibt es in England nicht.
Entschieden und vollstreckt hat eBay England, über eBay Deutschland mit PayPal als Erfüllungsgehilfen.
Ich hatte niemals einen Vertag mit eBay England und nur auf eBay.de eingstellt. also wie mir der Klugo-Anwalt sagte, auf deutschem Boden und nach deutschem Recht. Ich kann leider auch kein Englisch, weswegen die Korrespondenz sehr schwierig war. Die Ware war auch nur zum Verkauf in der BRD eingestellt. ich war überascht, dass ein Engländer geboten hatte. Es war eine Gefälligkeit von mir, auf seinen Wunsch und seine Kosten und mit DHL zu ihm zu versenden. Er selbst wollte DHL.
Welcher Verbraucher, der sich wohl kaum mit internationalem Handelsrecht auskennt, kann erahnen, dass er hier einen Totalverlust und auch noch Schadenersatz riskiert. Denn ich musste dem Käufer auch noch die Versandkosten von 35 € ersetzen.
Am meisten hat mir noch Klugo geholfen, bei denen ist die Erstberatung von einem Fachanwalt kostenlos.
Der Anwalt sagte mir, ich sei im Recht. Ich solle eBay eine Rechnung schreiben und dann in Verzug setzen. Dann könnte der folgende Anwalt alles weitere als Verzugsschaden geltend machen. Leider wird der Anwalt trotzdem von mir noch 250 € wegen seinen Auslagen verlangen, die ich nicht habe, und ebenso ist der Erfolg nicht garantiert, weil die Rechtslage sehr komplex ist, was sich ohne Recherchen auch nicht prüfen läßt usw. Und das kostet Geld - kein Anwalt recherchiert Stunden umsonst. Also wenn es schief geht, könnte ich leicht auf 2000 € Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben, was für mich ruinös wäre. Das alles weiß auch eBay - und daher machen sie das so schon seit vielen Jahren unbehelligt.
Das ist halt das Problem, wenn man sich Recht nicht leisten kann.
Ja, da dachte ich mir auch Verbraucherschutz und all so was, aber ätsch, nein dafür sind wir nicht zuständig, das ist Privatsache.
Dieser Fall scheint halt in Teilen juristisches Neuland. Es gibt daher keine Rechtsprechung, auf die man sich einfach berufen kann, Das bedeutet Arbeit und Kosten. Für den Verbraucher ist das so lange ein rechtsfreier Raum, in dem eBay tun und lassen kann, bis jemand sich die Arbeit macht und das Recht bezahlt bzw. erarbeitet. Da die Kosten und der Aufwand die Schäden bei weitem übersteigen, lässt sich Recht hier kaum verwirklichen. Ich bin in diesem Monat auf 2 solche Dinge gestoßen, obwohl ich mit so was sonst gar nichts zu tun habe. Da stecken inzwischen einige Tage an Arbeit von mir drin, Recherchen usw. denn ich hatte noch vor 4 Wochen von solchem nicht die geringste Ahnung.
Steffinski
Beiträge136Mitglied seitMittwoch Juli 22, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 15, 20225 Geändert am 1. August 2019 um 10:32
Finde ich sehr seltsam, dass PayPal die Verantwortung übernimmt und nicht auch auf DHL verweist. Für mich wären die auch zuständig. Hast du die Puste, dich da an einen Anwalt zu wenden? Ich finde schon, dass es sich bei der Summe lohnt sich beraten zu lassen. Da du das Paket nicht hast, kannst du ja auch schlecht selber bei DHL Stunk machen. Ich finde, PayPal hat hier einen Fehler gemacht. Immerhin hast du ja nachgewiesen, dass du alles mit Nummer etc. verschickt hast.
Nun DHL ist nicht zuständig und handelt erstmal konform den deutschen Gesetzen. Im Vertrag für private Versender steht, das der Empfänger den Transportschaden innerhalb von 7 Tagen bei DHL melden muss - d.h. zur Begutachtung zum Postamt bringen muss. Im Privatberich ist es in Deutschland so, dass das Transportrisiko nach Abgabe bei DHL auf den Empfänger übergeht. Daher gibt es das Problem ohne eBay gar nicht, da es auch im Interesse des Empfängers ist, den Schaden zu melden (bei Firmen ist das anders, die haften darüber hinaus - als Privatperson hat man aber keine Firmenvertrag mit DHL- den kann man auch nur als Gewerbetreibender bekommen). Es ist eBay, das hier eingreift, rechtsfehlerhaft agiert und sagt, wenn Sie was nach England senden, werden Sie nach englischem Gesetz abgewickelt und wie ein Gewerblicher behandelt. Das verstößt gegen deutsches Recht, wie mir ein Anwalt sagt, Wenn ein Engländer privat bei einem Deutschen auf einer deutschen Plattform kauft, gilt deutsches Recht. Damit liegt das Transportrisiko beim Empfänger und nur eBay Deutschland könnte hier nach deutschem Gesetz handeln. Letztendlich bedeutet das für den Empfänger, "du kriegst dein Geld zurück, wenn du das Paket zu DHL bringst und den Schaden meldest" - das wäre die richtige Verfahrensweise. Und so sieht das DHL auch zu recht, denn dies ist auch konform mit internationalem Postrecht und es gibt weltweit für diese Schadensmeldungen das CN24-Formular. DHL hätte mir nach Übermittlung der Meldenummer innerhalb von 7 Tagen den Betrag erstattet. Und DHL hat nun mal das Recht, den Schaden am Empfangsort zu begutachten, bevor sie zahlen.
Ja, ich werde Prozesskostenhilfe beantragen. PayPal wird Inkasso beauftragen. Ich werde in Widerspruch gehen, Prozesskostenhilfe beantragen usw. Mal sehen, ob sich ein Anwalt findet, der mitmacht.
DHL war eigentlich sehr hilfsbereit, die haben sogar kostenlos nachgeforscht, ob in England irgendwo eine Schadensmeldung vorliegt.
Und eBay, dessen Eingreifen letzendlich für mich schadensverursachend ist, hat 10 Prozent der Kaufsumme als Provision eingestrichen, also mir eine fehlerhafte Dienstleistung verkauft. eBay ist gewerblich und haftet für ihr Produkt, ihre Dienstleistung, wenn diese versteckte Mängel hat, die für den Kunden zu einem Schaden über den Totalverlust hinaus führen. Der Verlusst ist der Warenwert, dazu kommt die Provison und die 35 € für den versicherten Versand.
Geändert am 31. Juli 2019 um 05:28
Am 16.07.2019 um 08:35 schrieb Verbraucherzentrale Berlin e. V.:
> Sehr geehrter Herr Liermann,
>
> wir beraten nicht bei Rechtsfragen zwischen Privatpersonen (z. B. bei Internetauktionen).
>
> Mit freundlichen Grüßen
> i. A. Petra Ruthenberg
> Verbraucherzentrale Berlin e. V.
> Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin
> Telefon: 030 214 85-0, Fax: 030/211 72 01
> E-Mail: mail@vz-bln.de, Internet: www.vz-bln.de
Die ziehen sich da raus, es sei ja ein Geschäft zwischen 2 Verbrauchern. Kurz gesagt der Verbraucherschutz erklärt sich nicht zuständig, weil es keinen komerziellen Charakter hat. Verbraucherschutz gibt es nur für Käufer, die bei einem Unternehemen kaufen.
Also ich bekomme bei denen noch nicht mal die Beratung für 15 €, die sie sonst anbieten. Derartige nicht klassische Sachverhalte sind bei denen nicht im Programm.
Für die ist es ein Geschäft zwischen 2 Verbrauchern, nach deutschem Recht.
EBay sagt, Sie haben nach England verkauft, daher ist eBay England zuständig. Dort gibt es keinen Unterschied zwischen Verbraucher und gewerblich. Daher haften Sie für den Transport und auch für DHL, da Sie DHL beauftragt haben. Es geht uns nichts an, wen Sie beauftragen oder was Sie wie versichern. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass der Kunde seine Ware erhält und sind nach englischen Gesetzen sowohl zur Rücknahmen als auch zur Übernahme der gesamten Versandkosten verpflichtet. Transportschäden durch DHL sind allein Ihr Problem und der Empfänger ist auch nciht verpflichtet, den Schaden bei DHL zu melden. So was gibt es in England nicht.
Entschieden und vollstreckt hat eBay England, über eBay Deutschland mit PayPal als Erfüllungsgehilfen.
Ich hatte niemals einen Vertag mit eBay England und nur auf eBay.de eingstellt. also wie mir der Klugo-Anwalt sagte, auf deutschem Boden und nach deutschem Recht. Ich kann leider auch kein Englisch, weswegen die Korrespondenz sehr schwierig war. Die Ware war auch nur zum Verkauf in der BRD eingestellt. ich war überascht, dass ein Engländer geboten hatte. Es war eine Gefälligkeit von mir, auf seinen Wunsch und seine Kosten und mit DHL zu ihm zu versenden. Er selbst wollte DHL.
Welcher Verbraucher, der sich wohl kaum mit internationalem Handelsrecht auskennt, kann erahnen, dass er hier einen Totalverlust und auch noch Schadenersatz riskiert. Denn ich musste dem Käufer auch noch die Versandkosten von 35 € ersetzen.
Am meisten hat mir noch Klugo geholfen, bei denen ist die Erstberatung von einem Fachanwalt kostenlos.
Der Anwalt sagte mir, ich sei im Recht. Ich solle eBay eine Rechnung schreiben und dann in Verzug setzen. Dann könnte der folgende Anwalt alles weitere als Verzugsschaden geltend machen. Leider wird der Anwalt trotzdem von mir noch 250 € wegen seinen Auslagen verlangen, die ich nicht habe, und ebenso ist der Erfolg nicht garantiert, weil die Rechtslage sehr komplex ist, was sich ohne Recherchen auch nicht prüfen läßt usw. Und das kostet Geld - kein Anwalt recherchiert Stunden umsonst. Also wenn es schief geht, könnte ich leicht auf 2000 € Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben, was für mich ruinös wäre. Das alles weiß auch eBay - und daher machen sie das so schon seit vielen Jahren unbehelligt.
Das ist halt das Problem, wenn man sich Recht nicht leisten kann.
Ja, da dachte ich mir auch Verbraucherschutz und all so was, aber ätsch, nein dafür sind wir nicht zuständig, das ist Privatsache.
Geändert am 31. Juli 2019 um 05:29