manu1810
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Geändert am 29. Juli 2019 um 15:05
Steffinski
Beiträge136Mitglied seitMittwoch Juli 22, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 15, 2022
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31. Juli 2019 um 10:00
Hallo
ich muss das jetzt echt mal fragen, weil ich das mit dem Pflegegeld nicht verstehe: Ich habe seit einiger Zeit den Pflegegrad 1 oder die Pflegestufe 1 (oder wie auch immer das jetzt heißt) und meine Krankenkasse hat mir 165,-€/monatlich für eine Hilfe im Haushalt, die durch eine ambulante Pflegeeinrichtung erledigt wird, genehmigt. Jetzt habe ich gerade gelesen, als ich nach Möglichkeiten gesucht habe, mich von der Rundfunksbeitragspflicht befreien zu lassen, dass Empfänger von Pflegegeld nach landesrechtlichen Vorschriften sich von der Beitragspflicht befreien lassen können. Zählt dieses Pflegegeld für den Pflegegrad 1 jetzt dazu, oder nicht?
Vielen lieben Dank und liebe Grüße
Manu
nach dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, § 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung, sind befreit:
"7. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopfer- fürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach landes- gesetzlichen Vorschriften,
8. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird."