Hallo,
ich gehöre zu einer 4er-Erbengemeinschaft. Der Erblasser hatte vor knapp 50 Jahren ein unbebautes Grundstück ohne notariellen Beistand verkauft. Der Käufer hat das Grundstück aber nie beim Grundbuchamt ändern lassen. Dort ist immer noch der Erblasser eingetragen. Meine Frage ist: Wer ist jetzt Eigentümer, auch wenn der Käufer darauf gebaut hat und Grundsteuer bezahlt hat?
die Übertragung von Eigentum an einer Immobilie ist in § 311b BGB geregelt:
"Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen."
Die Eigentumsübertragung wird erst durch die Eintragung ins Grundbuch rechtswirksam. Das Grundbuchamt nimmt eine Übertragung aber nur dann vor, wenn eine notarielle oder öffentliche Urkunde darüber vorgelegt wird (zum Beispiel über den Zuschlag bei einer Versteigerung).
Das ist so in Deutschland seit 1900, als BGB und Grundbuchordnung in Kraft traten. Wer die Grundsteuer bezahlt hat, ist unerheblich. Rein rechtlich gesehen hat das Grundstück mit all seinen späteren Bebauungen also nicht den Eigentümer gewechselt.
Aus dem, was Sie schreiben, geht hervor, dass die Person, die jetzt darauf wohnt, damals Geld für das Grundstück und dann für den Bau ihres Hauses bezahlt hat. Rein rechtlich erwachsen daraus wie gesagt keine Eigentumsrechte. Aber beim Kauf eines Grundstücks und dem Bau eines Hauses setzen viele Menschen in der Regel ihr gesamtes Vermögen ein bzw. die gesamten Erparnisse aus ihrem Erwerbsleben. Die Frage ist, ob es moralisch vertretbar ist, der Person bzw. ihrer Familie unter diesen Umständen das Grundstück inklusive gebautem Haus ohne Entschädigung wegzunehmen. Nur weil man es rechtlich gesehen könnte, muss man es ja nicht machen.
21. September 2019 um 06:46