BDNASG
Beiträge7Mitglied seitDonnerstag Februar 27, 2020StatusMitgliedZuletzt online:März 11, 2020
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Geändert am 4. Mai 2020 um 04:29
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4. Mai 2020 um 04:42
Guten Tag,
nehmen wir an, wir leben zur Miete in einer Immobilie der Eltern und investieren in diese: Bad, Boden, Garten. Zwischendurch geht die Immobilie an einen der Partner über. Der andere Partner hat keinen Anspruch. Jetzt kommt es zur Trennung. Steht dem anderen ein Ausgleich für die Investitionen zu? Diese wären in dem Ausmaß nicht erfolgt.
Gruß
sind Sie nach dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet? Dann erhalten Sie einen Ausgleich für die Wertsteigerung der Immobilie, die diese auch durch die Renovierungen erfahren hat.
Sie können aber auch sonst eine Ausgleichsleistung im Zuge der Scheidung beantragen. Das Gericht wird dann darüber entscheiden, ob sie angemessen ist, und dabei die Dauer der Ehe und die Höhe Ihrer Investitionen berücksichtigen.
Gruß vom CCM-Team
BDNASG
Beiträge7Mitglied seitDonnerstag Februar 27, 2020StatusMitgliedZuletzt online:März 11, 2020 Geändert am 4. Mai 2020 um 04:30
Danke. Bei der Investition hat die Immobilie noch nicht meinem Partner gehört (noch im Besitz) der Eltern. Die Wertsteigerung hat also stattgefunden, bevor das Haus meiner Frau gehört hat. Aber die Investition hatte natürlich darauf abgezielt, dass wir beide in der Immobilie bleiben.
Bleibt Ihre Aussage bestehen, dass auch hier ein Anspruch auf Ausgleich besteht? Natürlich in einem angemessenen Rahmen.
Sie können wie gesagt trotzdem einen Ausgleich beantragen, nur obliegt das dann dem Richter zu entscheiden, ob er einen Anspruch anerkennt und in welcher Höhe. Haben Sie einen Anwalt für Ihr Scheidungsverfahren?
Geändert am 4. Mai 2020 um 04:30
Bleibt Ihre Aussage bestehen, dass auch hier ein Anspruch auf Ausgleich besteht? Natürlich in einem angemessenen Rahmen.